Mehr Abstand für Windkraft

03.12.2015

Mit einer klaren Mehrheit haben sich Eltvilles Bürger im Mai 2015 in einem Bürgerentscheid gegen den Bau von Windkraftanlagen ausgesprochen. Unbeirrt versuchten CDU und Grüne ihren ideologischen Kurs im Stadtparlament dennoch fortzusetzen und das Votum zu ignorieren. Schlussendlich aber musste auch Staatssekretär und CDU-Fraktionsvorsitzender in Eltville Ingmar Jung erkennen: Er kann nicht länger gegen den erklärten Willen der Bürger und gegen die Haltung der großen Mehrheit in den eigenen Reihen Politik machen. Das Ergebnis: er ließ die schwarz-grüne Koalition in Eltville platzen.

Was wir in Eltville beobachten konnten, kann als Sinnbild für einen landesweiten Trend gelten: Denn in ganz Hessen stellen sich die Bürger aktuell gegen den maßlosen Windkraftausbau und die sinnlose Zerstörung von Natur und Landschaft, gründen Bürgerinitiativen und starten Bürgerbefragungen. Der Widerstand gegen die ideologische Energiepolitik der Landesregierung wächst zu einem echten Flächenbrand an.

 

Mit Windrädern wächst Belastung

Anders als beispielweise in Norddeutschland weht in Hessen ein eher schwaches Lüftchen. Deshalb sollen hier besonders hohe und leistungsfähige Windkraftanlagen von mehr als 200 Metern Gesamthöhe zum Einsatz kommen. Mit den Windkraftanlagen wachsen aber auch die objektiven Belastungen für die Menschen, die im unmittelbaren Umfeld der Windkraftanlagen leben. Die aktuell bestehenden Abstandsgrenzen zur Wohnbebauung von 600 bis maximal 1.000 Meter werden dieser Entwicklung nicht gerecht und sind absolut unzureichend.

„Schon heute sind viele Menschen durch Lärm, Schattenwurf und Eiswurf massiv belastet. In einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Anfang Dezember haben die Vertreter der Bürgerinnen und Bürgern dargelegt, wie ihre Lebensqualität abnimmt, wenn nur wenige hundert Meter neben den eigenen vier Wänden 200 Meter hohe Windkraftanlagen errichtetet werden. Nicht zuletzt deshalb verlieren Immobilien um Umfeld solcher Anlagen drastisch an Wert. Touristische Betriebe kämpfen oft um ihre Existenz.“, so René Rock, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Um den Schutz der Anwohner vor Windkraftanlagen zu verbessern, ist es deshalb zwingend notwendig, die Mindestabstandsgrenzen deutlich zu vergrößern und dynamisch, nach der Höhe der Windkraftanlagen, zu bemessen.

Aus diesem Grund haben wir einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der H10-Regelung, wie sie in Bayern bereits praktiziert wird, in den Landtag  eingebracht. Statt wie bisher 600 bis 1.000 Meter Abstand möchten wir, dass die Mindestabstände zukünftig generell nach der Formel „Höhe des Windrades mal 10 in Metern“ bemessen werden. „Bei einer 200 Meter großen Windkraftanlage würde der Abstand dann mindestens 2.000 Meter betragen müssen. „Auf diese Weise schaffen wir eine zukunftssichere und faire Planungsgrundlage für alle. Bedauerlicherweise lehnen die anderen im Landtag vertretenen Fraktionen unseren Vorschlag bisher ab. Dennoch werden wir diesen Weg weiterverfolgen. Schließlich hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gerade den Weg für weitreichendere bürgerfreundliche Lösungen frei gemacht“, so Rock.

 

Klares Urteil des VGH

In seinem Urteil vom 23.09.2015 (Az.: 4 C 358/14.N) hat der VGH bestätigt, dass ein 1.000-Meter-Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen in Hessen rechtens ist. René Rock, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sieht in dem Urteil einen eindeutigen Erfolg: „Auf diese Weise erhalten die Menschen in unserem Land weitere Rechtssicherheit für den Schutz ihres unmittelbaren Lebensraums, während dem von Union und Grünen zügellos betriebenen Ausbau der Windkraft zumindest eine klare Grenze gesetzt bleibt. Es wäre ein fatales Signal an die betroffenen Bürger, wenn diese Freiräume nicht genutzt würden.“

Wir brauchen dringend eine Lösung, die dem Sachverhalt Rechnung trägt, dass die Höhe der Windräder stetig zunimmt und für den Schutz der Bürger eine statische Abstandsregelung nicht länger zeitgemäß ist. Das von uns vorgeschlagenen H10-Gesetz, das die Windradhöhe als entscheidenden Faktor für den Abstand mit einbezieht, würde in Hessen dieses Problem lösen.

Link zum Urteil des VGH

Download des Grundsatzpapiers zur Energiepolitik