Stilllegung des Kernkraftwerkes Biblis
- Eklatante Widersprüche zwischen CDU-Spitzenpolitikern in Bund und Hessen deutlich geworden
- Verantwortlichkeit für formell rechtswidrigen Bescheid liegt bei Ministerin Puttrich
- Schlussbetrachtung erst, wenn Ausschuss seine Arbeit abgeschlossen hat
WIESBADEN – Der Untersuchungsausschuss zur rechtswidrigen Stilllegung des Kernkraftwerkes Biblis hat schon einige Erkenntnisse gebracht. Fest steht: Unabhängig von der Rechtswidrigkeit, aus sachlichen Gründen war die Stilllegung alleine schon deshalb formell rechtswidrig, weil eine Anhörung des Betreibers RWE nicht stattgefunden hat. Dies hat Ministerin Puttrich seinerzeit persönlich so entschieden. Ob sie die Anhörung für entbehrlich hielt und damit eine juristische Fehleinschätzung getroffen hat – obwohl ein entsprechender Vermerk aus dem Justizministerium, der im Papierkorb gelandet ist, sie auf das Fehlen und die Risiken hingewiesen hatte – oder ob sie wusste, dass es ohne Anhörung nicht geht und sehenden Auges das Risiko eingegangen ist: Sie trägt hierfür die Verantwortung. Bezüglich der Frage, ob das Land Hessen auch materiell die Verantwortung trägt, weil es eben doch die Möglichkeit gehabt hätte, einen rechtmäßigen Bescheid zu erlassen, werden die Wertungen im Ausschuss zweifelsohne am Ende auseinandergehen und die Gerichte entscheiden“, so der Obmann der Freien Demokraten im Untersuchungs-ausschuss 19/1, Rene Rock.
„Des Weiteren ist ein eklatanter Widerspruch innerhalb der CDU, sowohl hinsichtlich der Wahrnehmungen in der entscheidenden Sitzung der Ministerpräsidenten der betroffenen Länder am 15. März 2011 als auch bei der Frage der Verantwortlichkeiten für den Stilllegungsbescheid selbst deutlich zu Tage getreten. Der Ausschuss hat nicht zweifelsfrei feststellen können, ob die Ex-Bundesminister Pofalla und Röttgen recht haben und stets klar kommuniziert wurde, dass die Verantwortlichkeit für den Bescheid bei Hessen liegt, oder ob es wie Ministerpräsident Bouffier und Ministerin Puttrich darstellen, eine klare Zusage der Kanzlerin gegeben habe, man werde die Länder „nicht im Regen stehen lassen“. Es steht Aussage gegen Aussage.
„Alleine aus diesem Grund ist schon offensichtlich, dass die heutige Debatte im Landtag zur Unzeit kommt: Es fehlt ebenso noch an der detaillierten Auswertung der Zeugenaussage der Bundeskanzlerin wie es noch keine Entscheidung darüber gibt, ob der Ausschuss durch weitere Zeugenvernehmungen oder Gegenüberstellung bereits verhörter Zeugen versucht, noch weitere Aufklärung zu betreiben. Wir werden daher im gemeinsam eingesetzten Untersuchungsausschuss, der noch mitten in der Arbeit ist, bis zum Schluss weiterarbeiten und dann am Ende unsere Schlussfolgerungen ziehen. Egal ob Bund oder Land schlussendlich verantwortlich sind: Ein etwaiger Schadensersatz wird dem Steuerzahler zur Last fallen.“