HEUREKA II kann Sanierungsstau nicht abtragen
Die hochschulpolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Nicola BEER, hat die Verlängerung des Hochschulbauprogramms HEUREKA grundsätzlich begrüßt. Der Sanierungsstau an den hessischen Universitäten werde aber auch nicht vollständig abgebaut werden können.
„Es ist tatsächlich gut, dass die Hochschulen nun etwas mehr Planungssicherheit haben und wichtige Baumaßnahmen angehen können. Dass etwa die beiden Kunsthochschulen in Frankfurt und Offenbach ihre Umzugspläne vorantreiben können, begrüße ich ausdrücklich. Ich muss allerdings daran erinnern, dass Schwarz-Grün mit der Streckung von HEUREKA nach der Landtagswahl de facto mit einer 20-prozentigen Kürzung der Hochschulbaumittel gestartet ist. HEUREKA II betrifft die nächste und die übernächste Legislaturperiode – ich hoffe, dass die hessischen Hochschulen dann nicht noch einmal so eine böse Überraschung erleben müssen.“
Weiter erklärte Beer:
„Klar ist aber, dass auch mit HEUREKA II der Sanierungsstau an den Hochschulen noch nicht abgetragen werden kann. Beispielsweise dürften bei der TU Darmstadt auch die 100 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichen. Die TUD hat ihren Gesamtbedarf zuletzt schließlich auf 300 Millionen Euro geschätzt. Hinter einigen Projekten steht zudem auch weiterhin ein Fragezeichen. So sollen nun die Mittel für einen Umzug der HfMDK nach Bockenheim zur Verfügung gestellt werden. Das nun neue Grundstücke am Standort Bockenheim geprüft werden sollen, lässt allerdings einen größeren Zeithorizont erwarten. Für den bisher geplanten Standort auf dem Gelände der jetzigen Zentralbibliothek bräuchte die Goethe-Universität eine Alternative. Dafür scheint nun auch bei HEUREKA II kein Geld vorhanden zu sein. Präsidentin Wolff hat ja bereits angedeutet, dass die Universität sich wohl nach einer alternativen Finanzierungsmöglichkeit umschauen muss. Wenn das klappt, würde mich das nicht nur für die beiden Hochschulen sehr freuen. Es wäre zudem ein weiteres Zeichen dafür, wie wichtig es ist, den Hochschulen auch die Hoheit über ihre Immobilien zu übertragen.“