Direkte Demokratie

14.04.2015

RENTSCH: Geplante Absenkung und Staffelung der Quoren für Bürgerentscheide nicht akzeptabel – Auch Bürgerentscheide müssen demokratisch legitimiert und gleichwertig bleiben!

Zu den Plänen der schwarz-grünen Landesregierung, die Anforderungen für Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene abzusenken und künftig für Großstädte niedrigere Quoren zu fordern als in kleinen Städten oder Gemeinden, erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Direktdemokratische Elemente stellen eine wichtige Ergänzung des Spektrums an Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in unserer repräsentativen Demokratie dar. Der größer werdende Wunsch, sich jenseits von Parteipolitik auch direkt bei einzelnen Themen oder Projekten zu engagieren, hat uns bereits in der letzten Legislaturperiode dazu veranlasst, die formalen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren zu erleichtern. Ganz bewusst haben wir jedoch lediglich die Quoren für Bürgerbegehren abgesenkt und nach Größe der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde gestaffelt, weil uns bewusst war, dass es einen Unterschied macht, ob man in Frankfurt, Wiesbaden oder Kassel für ein spezielles Thema um Unterstützer wirbt, oder dies in Kleinstgemeinden tut. Die Letztentscheidung allerdings sollte stets mindestens von 25 Prozent der Wahlberechtigten mitgetragen werden, um die demokratische Legitimation zu gewährleisten. Eine völlig willkürliche Staffelung der Quoren bei der Letztentscheidung hingegen, durch die künftig zwischen Großstadt und kleiner Gemeinde unterschiedliche Maßstäbe für den Erfolg eines Bürgerentscheides gelten würden, ist aus demokratischen Gesichtspunkten höchst zweifelhaft und findet daher nicht unsere Unterstützung.

Rentsch weiter:

„Im schlimmsten Fall kann nach dem Willen von Schwarz-Grün künftig beispielsweise eine kleine, aber gut informierte Minderheit von 15 Prozent vor allem in Großstädten Entscheidungen herbeiführen, die sonst nie auch nur im Ansatz die Chance gehabt hätten, jemals Mehrheitsmeinung zu werden – und die demokratisch gewählten Vertreter wären hiergegen machtlos. Die Koalition will so offensichtlich ganz bewusst einen Zwei-Klassen-Bürgerentscheid etablieren, weil die Grünen in den Großstädten auf diese Weise mit einer verhältnismäßig kleinen Minderheit große Projekte, zum Beispiel im Bereich der Infrastruktur, torpedieren könnten.

Laut der Vereinbarung im Koalitionsvertrag hatten CDU und Grüne eine Evaluierung der direktdemokratischen Elemente in der Hessischen Gemeindeordnung für erforderlich gehalten und wollten erst danach in der Mitte der Legislaturperiode entscheiden, ob eine Erleichterung von Bürgerentscheiden erforderlich sei. Auch vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, was dieser Schnellschuss nun zu diesem Zeitpunkt soll. Statt letztlich also das sorgfältig austarierte Gleichgewicht zwischen – wünschenswerter – direktdemokratischer Beteiligung und den Rechten der demokratisch gewählten Gemeindevertreter und Stadtverordneten voreilig zu stören, hätte die Landesregierung gut daran getan, die Absenkung des Quorums für ein Volksbegehren auf Landesebene zu überprüfen – denn die hier erforderlichen Unterstützungsunterschriften von 20 Prozent der Wahlberechtigten ist für Bürgerinitiativen kaum zu erreichen und erstickt jeden Versuch im Keim, ein Volksbegehren auf Landesebene erfolgreich zum Volksentscheid werden zu lassen.“