Beihilferecht und Dienstrecht kommunaler Wahlbeamter

24.03.2015

HAHN: Vorgehen von Schwarz-grün verkürzt Rechte des Parlamentes in massiver Art und Weise – Anhörung zur Neuordnung der Beihilfe in Hessen muss stattfinden

„Die Not bei der Koalition muss groß sein, dass sie nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Beihilferecht in einem Gesetz zur Neuregelung des Dienstrechts – das hiermit im Grunde überhaupt nichts zu tun hat – verstecken müssen. Viel schlimmer wiegt allerdings, dass sie diese Änderung erst nach der Anhörung der Spitzenverbände, Gewerkschaften und Fachleute zum ursprünglichen Gesetz vorlegt. Eine vernünftige, inhaltliche Auseinandersetzung kann so nicht stattfinden. Gerade von den Grünen, die in den vergangenen Jahren stets darauf gepocht haben, umfassende Anhörungen zu jeder noch so kleinen Gesetzesänderung durchzuführen, war ein solches Vorgehen nicht zu erwarten. Offensichtlich sind die Grünen hier schnell an der Seite der CDU angekommen, frei nach dem Motto: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!“, so der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN.

Weiter erklärte Hahn:

„Wir wollen uns mit dem kurzfristigen Vorschlag der Koalitionsfraktionen gerne konstruktiv auseinandersetzen. Daher haben wir eine weitere Gesetzeslesung beantragt, vor der noch eine ordentliche Anhörung und damit eine Beteiligung von Fachleuten stattfinden kann. Wir fordern die Regierungsfraktionen auf, eine so weitreichende Änderung für viele tausend Beamtinnen und Beamte nicht im Hau-Ruck-Verfahren durch das Parlament zu peitschen, sondern ein ordentliches Verfahren durchzuführen, wie es in diesem Hause eigentlich üblich sein sollte.“