Stilllegung KKW Biblis

04.02.2015

ROCK: Feuerwerk an Fehlern kann für Hessen teuer werden

„Durch den Untersuchungsausschuss wissen wir mittlerweile, dass bei dem Moratorium sowie bei der endgültigen Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis im Jahr 2011 so ziemlich alles schief gelaufen ist, was schief laufen konnte: Das Umweltministerium hat die Anhörung des Kraftwerkbetreibers RWE bewusst unterlassen, obwohl die zuständige Fachabteilung sowie das Justizministerium auf deren Notwendigkeit ausdrücklich hingewiesen haben. Die damalige Umweltministerin Puttrich entzog – statt den Expertenrat anzunehmen – der Fachabteilung die Zuständigkeit und ließ überdies den Vermerk des Justizministeriums in den Papierkorb werfen. Auch inhaltlich hat das Umweltministerium verkannt, dass es ein eigenes Ermessen bezüglich der Gestaltung der Stilllegungsverfügung hatte und deren Inhalt eben nicht vom Bundesumweltministerium vorgegeben war. Und zuletzt hat der Ministerpräsident mit seinem – zumindest höchst unbedachten – Brief an den Vorstandsvorsitzenden von RWE dem Konzern ein Argument dafür geliefert, dass er gar keine Möglichkeit hatte, einen finanziellen Schaden zu verhindern, weil Bouffier ihm sowieso die abermalige und unmittelbare Stilllegung durch das Land Hessen in Aussicht gestellt hat, sollte er ein Wiederanfahren in Betracht ziehen. Die Tatsache, dass dies alles sehr wohl „rechtlich relevant“ gewesen ist, hat der Ministerpräsident schwarz auf weiß vom Bundesverwaltungsgericht und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof – die Darstellung es handle sich bei dem Brief nur um ein „politisches Schreiben“ und sei für einen Schadenersatzanspruch irrelevant, ist damit klar widerlegt. Zusammengenommen ist das ein ganzes Feuerwerk an Fehlern und Fehleinschätzungen, die das Land Hessen nun teuer zu stehen kommen könnten“, so der energiepolitische Sprecher und Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss 19/1 zur Stilllegung des Kernkraftwerkes Biblis, René ROCK.

ROCK weiter:

„Bei der Frage der vorübergehenden Stilllegung waren sich im Jahr 2011 alle Fraktionen einig. Es war jedoch immer auch Konsens, dass dies rechtssicher, erst recht nicht entgegen der geltenden Rechtslage, geschieht. Die Verantwortung für die Umsetzung in Hessen trägt die damalige Hausspitze des fachlich zuständigen Umweltministeriums und – da diese sich direkt in die Gestaltung der Verfügung eingemischt hat – auch die Staatskanzlei. Wir werden auch weiterhin im Untersuchungsausschuss an der umfassenden Aufklärung aller Umstände, Motivlagen und Entscheidungsprozesse mitwirken, die zu der völlig verkorksten Stilllegung geführt haben.“