Brand- und Katastrophenschutz

24.04.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Bürgerinformationssystem KATWARN gesetzlich verankern. Mit dem heute eingebrachten Gesetz wird eine Rechtsgrundlage für den hessenweiten Einsatz des Bürgerinformationssystems KATWARN im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) geschaffen.

„Bürgerinnen und Bürger können sich freiwillig mit ihrer Mobilnummer, ihrer Mailadresse oder per Smartphone-App registrieren und werden im Gefahrenfall über akute Vorfälle und Gefährdungslagen unbürokratisch, umgehend und regional passgenau informiert“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Blechschmidt, der auch Sprecher seiner Fraktion für den Brand- und Katastrophenschutz ist, erklärte weiter:

„Das System ist in Hessen bereits in Bad Homburg und Frankfurt am Main sowie im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Schwalm-Eder-Kreis unter Kooperation mit privaten Akteuren im Einsatz. Wir schaffen nun die Rechtsgrundlage, um eine unabhängige flächendeckende Einführung in ganz Hessen zu ermöglichen. Damit erhalten die Brandschutzbehörden die Möglichkeit, die teilnehmende Bevölkerung ergänzend auch auf diesem Wege zu informieren und über Gefährdungen zu warnen.“

„Dabei unterstützt das Land die Kommunen bei der Einführung mit einmalig bis zu 15.000 Euro für die Beschaffung der entsprechenden Infrastruktur. Die laufenden Kosten betragen ca. 3.000 Euro im Jahr und werden von den Kommunen selbst getragen. Neben dem System KATWARN wird auch die Zuständigkeit für Brandmeldezentralen auf Kreisebene neu geregelt und es werden zahlreiche redaktionelle Anpassungen an geänderte Vorschriften in weiteren Gesetzen umgesetzt. Zu guter Letzt hat sich auch der Krisenstab der Landesregierung in seinen Strukturen im Katastrophenschutz bewährt, so dass auch seine dauerhafte Unterhaltung als Verpflichtung Eingang in das HBKG finden soll“, sagte Dr. Blechschmidt.