Rundfunkstaatsvertrag
POSCH: Neuregelung des Rundfunkstaatsvertrags muss geprüft werden – Entlastung der Bürger bleibt Maxime
„Die hessische FDP und die FDP-Landtagsfraktion haben seiner Zeit die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages und die damit verbundene Umstellung von Gebühren auf Beiträge mit der Maßgabe mitgetragen, dass damit keine Gebührenerhöhung durch die Hintertür verbunden ist.
Darüber hinaus war eine weitere Maxime unserer Entscheidung, dass das aufwendige Einziehungsverfahren der GEZ durch die Änderung entbürokratisiert wird. Dies sind und bleiben für uns auch die Maßstäbe dafür, ob die Neuregelungen Bestand haben können oder geändert werden müssen“, erklärte Dieter POSCH, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Weiter erklärte Posch:
„Natürlich ist uns nicht verborgen geblieben, dass die öffentliche Auseinandersetzung aktuell davon geprägt ist, dass die Handhabung der Neuregelung zu Ungerechtigkeiten in erheblichem Ausmaß führt. Diese Probleme nehmen wir ernst, da für eine breite Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch eine gerechte Gebührenordnung notwendig ist.“
Die FDP-Fraktion wird in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung richten:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Stellungnahme des Verfassungsrechtlers Prof. Degenhardt, der den Rundfunkbeitrag als Steuer beurteilt, für die die Länder keine Gesetzgebungszuständigkeit hätten und war die Rechtsfrage Gegenstand der internen Diskussion im Zusammenhang mit der Neuregelung?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Einnahmen nach dem neuen Staatsvertrag einkommensneutral sein sollen und teilt sie die Auffassung, dass bei Mehreinnahmen eine Änderung herbeigeführt werden muss?
3. Sind Pressemeldungen richtig, wonach Ministerpräsidenten gefordert haben sollen, den Beitrag so zu gestalten, dass er um 1 Prozent steigen solle und einige hundertausend Betriebe und Fahrzeuge in die Beitragspflicht einbezogen werden sollen?
4. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, wenn Unternehmen z.B. durch Einbeziehung der Niederlassungen erheblich stärker belastet werden als nach der bisherigen Regelung?
5. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, wonach Kommunen die Zahlung der Beiträge verweigern bzw. lediglich bereit sind, den Beitrag in Höhe der bisherigen Gebühren zu bezahlen und wie bewertet sie dieses Verhalten?
6. Wie beurteilt die Landesregierung die ersten Erfahrungen bezüglich des Einzugs der Beiträge, hat dies zu einem Bürokratieabbau geführt, kann dieser quantifiziert werden?
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