Mittelstands- und Vergabegesetz

07.02.2013

LENDERS: Anhörung bestätigt Koalitionsentwurf – Vernichtende Kritik der Kommunalen Familie an allen Oppositionsentwürfen

„Die Kommunale Familie und die betroffenen Verbände von Mittelstand und Handwerk haben in deutlicher Form die Oppositionsentwürfe für ein Vergabegesetz kritisiert. Insbesondere die Frage von vergabefremden Kriterien und der Festlegung von Schwellenwerten stieß bei der Mehrheit der Anzuhörenden auf Kritik. Mehrheitlich unterstützten Sie dagegen den Regierungsentwurf für ein Mittelstands- und Vergabegesetz in der heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jürgen LENDERS.

Weiter erklärt Lenders:

„Die Vertreter der mittelständischen Betriebe und des Handwerks, aber auch die Vertreter der Kommunalen Familie haben heute deutlich gemacht, dass der Entwurf der Koalition aus Ihrer Sicht sehr gut geeignet ist, den Mittelstand zu fördern und die Vergabe unbürokratisch durchzuführen.

Gleichzeitig wurden auch die Gesetze von SPD, Grünen und Linken angehört. Dazu wurde nahezu einhellig angemerkt, dass Mindestlöhne und andere vergabefremde Kriterien nicht in ein Vergabegesetz gehören. Dies liegt vor allem daran, dass kleine und mittelständische Unternehmen viele Anforderungen, die die Opposition stellen will gar nicht nachweisen können und die Kommunen die Nachweise auch nicht überprüfen können. Selbst honorige Ideen werden dadurch im besten Fall zu zahnlosen Tigern, wenn sie nicht dazu führen, dass sich kleine Unternehmen nicht mehr an Vergabeverfahren beteiligen werden. Nach Auffassung der Juristen sind Mindestlöhne als Vergabekriterium sogar rechtswidrig.

Wenn man kleine und mittlere Unternehmen unterstützen will, dann geht das vor allem dadurch, dass man ihnen Luft zum Atmen gibt. Wir wollen, dass der Hessische Mittelstand sich auch zukünftig an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligt. Deshalb haben wir ein Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, das keine zusätzlichen Hürden durch sogenannte vergabefremde Kriterien aufbaut. Vergabefremde Kriterien haben nichts in einem Gesetz verloren, da es zum Ziel haben soll, günstige Beschaffung für die Kommunen zu erreichen.

Nach der Einführung des rot-grünen Vergabegesetzes in Nordrhein-Westfalen gibt es zwischenzeitlich bereits die ersten Fälle in denen Kommunen ihre Pflichtaufgaben nicht erfüllen können, weil sie Ersatzteile nicht geliefert bekommen können.

Neben der Vergabe wird der Mittelstandsteil des CDU/FDP-Gesetzes die Förderpolitik des Landes neu strukturieren und endlich den passgenauen Zuschnitt der Förderprogramme auf bestimmte Unternehmensgrößen ermöglichen. Eine Mittelstandsklausel wird außerdem jede neue Rechtsvorschrift auf ihre Mittelstandsverträglichkeit hin kontrollieren sowie die betroffenen Kammern und Verbände frühzeitig am Entstehungsprozess einer Rechtsvorschrift beteiligen. Denn uns bleibt es ein wichtiges Anliegen, dass der Staat nicht ausufert, sondern die private Initiative im Vordergrund steht. Damit übernimmt der Gesetzentwurf den Grundsatz der Sozialen Marktwirtschaft: Privat vor Staat!“