Justizkostengesetz

22.11.2012

MICK: Justizkostengesetz schafft Voraussetzungen für effizienteres Forderungsmanagement

„Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, die bislang hohe Zahl der jährlich wegen Nichteinbringlichkeit niedergeschlagenen Forderungen zu reduzieren, und dieses, sonst ‚verlorene‘ Geld zumindest teilweise wieder einzubringen. Zudem werden, wie in der Mehrzahl der anderen Länder auch, Gebührentatbestände für Angelegenheiten nach der Bundesnotarordnung normiert“, erklärte heute der FDP-Rechtspolitiker Hans-Christian MICK.

Mick, der für seine Fraktion Mitglied des Rechtsausschusses ist, erklärte weiter:

„Die Bedenken, die gegen das Gesetz zunächst vorgetragen wurden, haben sich auch in der Anhörung nicht substanziell bestätigt. Es handelt sich bei der Zuarbeit durch private Dienstleister gerade nicht um eine Übertragung hoheitlicher Aufgaben, sondern die letztliche Einbringung der Forderungen verbleibt im originären Aufgabenbereich der hessischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Auch ist die Beauftragung privater Firmen kein Muss, sondern lediglich eine Wahlmöglichkeit. Noch vorhandene Datenschutzbedenken hat der Hessische Datenschutzbeauftragte, der in die Erstellung des Gesetzentwurfes von vornherein eng eingebunden wurde, durch seine Äußerungen in der Anhörung ebenfalls weitgehend widerlegt.“

Die weiterhin vorgesehene Anpassung der Gebühren für Notare, die diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, entspreche weitgehend dem Standard in anderen Ländern der Republik, die das Anwaltsnotariat kennen. „Selbstverständlich erkennen wir auch an, dass Notare wichtige öffentliche Aufgaben übernehmen und erfüllen. Hessen kann aber auf Dauer vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung nicht weiter darauf verzichten, für Leistungen nach der Bundesnotarordnung, die letztlich dem Notarwesen und damit auch dem einzelnen Notar und der einzelnen Notarin in Hessen dienen, Gebühren zu erheben“, so Mick.