Mindestverordnung
ROCK: Bestätigung der Landesregierung für Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung. Wir als Liberale begrüßen die Einigung des Städtetags und der Landesregierung zum Urteil des Staatsgerichtshof über die Mindestverordnung.
„Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil festgestellt, dass das Land Mindeststandards bei der Kinderbetreuung festlegen kann. Damit hat er aber auch dem Land als Hausaufgabe gegeben, sich an der Finanzierung der Standards stärker zu beteiligen. Dies tut das Land mit insgesamt 455,7 Millionen Euro und kommt somit seinen Aufgaben nach“, erklärte René ROCK, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.
Rock weiter:
„Durch das geplante Kinderförderungsgesetz (KiFöG) werden wir 2014 die jetzige Mindestverordnung ablösen. Die jetzigen Standards der Mindestverordnung werden im geplanten KiFöG flexibilisiert und die derzeitige gruppenbezogene in eine kindbezogene Förderung geändert. Dadurch wird die Qualität in der Kinderbetreuung nicht verändert, sondern dem Träger die Möglichkeit gegeben Fachkräfte flexibler einzusetzen und altersgemischte Gruppen, wie sie bereits in vielen Einrichtungen Realität sind, zu bilden. Durch eine qualifizierte Schulvorbereitung und den Bildungs- und Erziehungsplan werden die hessischen Kindergärten zu Zentren der frühkindlichen Bildung.“