Friedhof- und Bestattungsgesetz

08.11.2012

DR. BLECHSCHMIDT: Anhörung bestätigt, dass derzeitige Regelungen im Friedhof- und Bestattungsgesetz ausreichen

„Die heutige Anhörung im Innenausschuss hat eindeutig ergeben, dass eine von der SPD geforderte Aufweichung der Sargpflicht nicht notwendig ist. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat hat in der Anhörung klar bestätigt, dass es keine ‚unumgängliche Notwendigkeit für eine entsprechende Gesetzesänderung‘ gebe. In ihrer Stellungnahme sagte die Ahmadiyya Muslim Jamaat wörtlich:

‚Im Lichte der unter Muslimen als gemeinhin authentisch geltenden islamischen Überlieferung sieht die Ahmadiyya Muslim Jamaat eine Bestattung ohne Sarg aus rein religiöser Sicht nicht als zwingend erforderlich an.‘

Dies belegt unmissverständlich, dass die jetzige gesetzliche Regelung der Landesregierung vollkommen ausreichend ist. Darüber hinaus haben die kommunalen Spitzenverbände darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung einer sargfreien Bestattung aus religiösen Gründen einen bürokratischen Mehraufwand bedeuten würde. Zudem müsste bei einer sargfreien Bestattung eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden. Aktuell besteht in mehreren Friedhöfen in Hessen bereits die Möglichkeit in speziellen Bereichen eine an den muslimischen Riten ausgerichtete Bestattung durchzuführen“, erklärte Dr. Frank BLECHSCHMIDT, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Zum Änderungsantrag der Grünen sagte Dr. Blechschmidt:

„Selbstverständlich ist es auch unsere Auffassung, dass Kinderarbeit verurteilt und verhindert werden muss. Jedoch sehen wir auch die Problematik, dass es nur mit sehr hohem Aufwand zu überprüfen sein wird, ob der Grabstein tatsächlich fair gehandelt und vor allem ohne Kinderarbeit entstanden ist. Daher sehen wir den Schlüssel zur Lösung des Problems nicht in einer Verpflichtung der Kommunen, sondern vielmehr in einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Unternehmen, sorgsam auf die Herkunftsketten der Grabsteine zu achten.“