Kommunalabgabengesetz

12.09.2012

DR. BLECHSCHMIDT: Neue Wahlmöglichkeiten tragen Wünschen der Kommunen Rechnung – Bürgerfreundliche und moderne Änderungen

„Durch die bürgerfreundlichen und modernen Änderungen des Kommunalen Abgabengesetzes wird der Weg für die Einführung sogenannter wiederkehrender Straßenbeiträge frei gemacht. Für uns als Liberale war es ein besonders wichtiges Anliegen, dass die bisherige Möglichkeit der Beitragserhebung nicht nur erhalten bleibt, sondern dass künftig auch die Streckung der Beiträge möglich sein wird. Ziel muss es nämlich sein, die bisher kritisierte starke Belastung der Anlieger einer Ausbaumaßnahme abzumildern. Durch neue Wahlmöglichkeiten tragen wir den Wünschen vieler hessischer Kommunen und Städten Rechnung, deren Handlungsspielraum gestärkt wird“, erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt:

„Mit der Option wiederkehrender Straßenbeiträge können Kommunen innerhalb einheitlicher Abrechnungsgebiete die Abgabenlasten auf mehrere Schultern verteilen. Die zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefassten Verkehrsanlagen bilden eine einheitliche kommunale Einrichtung. So wird künftig klargestellt, dass Ortsbezirke oder -teile auch als funktional zusammenhängendes Abrechnungsgebiet möglich sein können.

Die Änderungen werden im morgigen Innenausschuss zur Diskussion stehen, damit die von den Kommunen erwartete Beschlussfassung über das Kommunalabgabengesetz bereits Ende September im Plenum erfolgen kann.“

„In diesem Zusammenhang stehen auch über die wiederkehrenden Beiträge hinaus weitere Gesetzesänderungen an. So wird zum Beispiel für eine Interkommunale Zusammenarbeit künftig auch die Rechtsform der kommunalen Anstalt zur Verfügung stehen. Als Alternative zum Zweckverband können daher Städte, Gemeinden oder Landkreise diese neue Rechtsform wählen, um gemeinsame Aufgaben wahrzunehmen und Interessen zu bündeln“, sagte Dr. Blechschmidt.