Anlegerschutz

13.09.2012

VON ZECH: Anleger dürfen durch Verbraucherschutz nicht entmündigt werden – stärkere Betonung des Anlegerschutzes

„Es ist bedenklich, dass viele Maßnahmen des Verbraucherschutzes im Anlagebereich eine Einschränkung der Vertragsfreiheit bewirken. Das durchaus sinnvolle Ziel des Verbraucherschutzes, vor unüberlegten Entscheidungen und nicht angemessenen Vertragsgestaltungen zu bewahren, führt letztlich durch eine Überregulierung zu einer Entmündigung des Anlegers. Relativ schnell kann sich nämlich in der Kapitalanlage eine zunächst irrational erscheinende Entscheidung als profitabel erweisen. Daher setzen wir uns als Liberale im Bereich der Finanzanlagen klar für eine stärkere Betonung des Anlegerschutzes in Abgrenzung zum Verbraucherschutz ein“, so Helmut VON ZECH, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Von Zech erklärte weiter:

„Ein angemessener Anlegerschutz sollte sich darauf konzentrieren, Informationslücken zu schließen und daraus resultierende Nachteile zu vermeiden. Auf diese Weise würde man Privatanleger dabei unterstützen, ihre Entscheidungen auf der Grundlage unkomplizierter, frei zugänglicher sowie fundierter Daten und Fakten zu treffen. Eine stärkere Betonung des Verbraucherschutzes wird diesen Effekt im Anlagebereich jedoch nicht erzielen.

So haben Maßnahmen des Verbraucherschutzes bewirkt, dass eine Anlageberatung bereits heute nur noch solche Produkte umfassen darf, für die sogenannte PIBs (Produktinformationsblätter) vorliegen. Ein Berater kann folglich nur die Aktie eines Unternehmens empfehlen, wenn die Bank entscheidet, ihm ein entsprechendes PIB zur Verfügung zu stellen. Eine allein an den Interessen des Kunden ausgerichtete Beratung ist somit kaum möglich. Auch die aktuelle Diskussion um ein Verbot offener Immobilienfonds ist als kritisch zu bewerten. Statt eines Schutzeffektes würde ein solches Verbot für Privatanleger lediglich die Auswahl an Anlagemöglichkeiten weiter beschränken.“

„Unser politisches Ziel kann es nicht sein, Privatanlegern den Weg zu bestimmten Anlageformen zu versperren. Auf diese Weise würde man ihnen die Möglichkeit nehmen, in vielleicht risikoreichere, aber eben auch renditestärkere Anlageprodukte zu investieren“, so von Zech.