PÜRSÜN: Gesetz wertet Petitionsrecht auf und macht es transparenter
- Interfraktionelles Gesetz schließt Lücke
- Rahmen für ein wesentliches Grundrecht
- Sachorientierte Arbeit im Petitionsausschuss
WIESBADEN – Yanki PÜRSÜN, Vertreter der Freien Demokraten im Petitionsausschuss des Hessischen Landtags, freut sich über das Petitionsgesetz, das heute abschließend im Plenum des Landtags beraten wird. „Mit diesem Gesetz, das die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Freien Demokraten gemeinsam erarbeitet haben, schließen wir eine Lücke und präsentieren einen gesetzlichen Rahmen für ein wesentliches Grundrecht. Jede Hessin und jeder Hesse kann künftig anhand dieses Gesetzes den Rahmen einsehen, in dem eine Petition eingereicht werden kann und behandelt wird. Das verfassungsrechtlich verankerte Petitionsrecht und seine Inanspruchnahme sind damit transparenter geworden“, erklärt Pürsün, der darüber hinaus auf die Symbolkraft des Gesetzes hinweist: „Das Gesetz wertet das jedermann zustehende Petitionsrecht auf und ermutigt die Bürgerinnen und Bürger, von diesem Recht Gebrauch zu machen.“
Pürsün sieht die fraktionsübergreifende Ausarbeitung des Gesetzes als Beleg dafür, dass sich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen im Petitionsausschuss in der Regel gemeinsam darum bemühen, eine Lösung für das jeweilige Anliegen zu finden, das ihnen vorgetragen wird. „Die Arbeit im Petitionsausschuss ist relativ frei von politischen Auseinandersetzungen und sehr sachorientiert. Sie ist etwas Besonderes“, betont Pürsün und erinnert daran, dass kürzlich das 50-jährige Bestehen des Petitionsausschusses gefeiert wurde. „Ein langer Zeitraum, der uns wieder vor Augen geführt hat, dass es längst an der Zeit war, ein Petitionsgesetz zu erarbeiten.“