Dienstrechtsreform II

28.12.2011

GREILICH: Erfahrung und Wissen verdienter Beamte freiwillig länger nutzen!
Im Rahmen der Dienstrechtsmodernisierung denken wir darüber nach, wie wir die bisherigen Regelungen zur freiwilligen Dienstverlängerung für Beamtinnen und Beamten attraktiver und flexibler gestalten

Greilich, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist, sagte weiter: „Die demografische Entwicklung betrifft alle Bereiche der Gesellschaft. In der Wirtschaft gehen viele Betriebe dazu über, gezielt ältere und erfahrene Arbeitnehmer einzustellen. Erfahrung und Routine sind auch in der öffentlichen Verwaltung oft schwer zu ersetzen.“ Zwar bestehe bereits heute die Möglichkeit für Beamte, bei entsprechendem Bedarf auch über das Erreichen der Altersgrenze hinaus länger im Dienst zu bleiben; diese Regelung sei jedoch starr und komme legitimen Bedürfnissen der älteren Beamtenschaft wenig entgegen, so dass sie sich als wenig attraktiv erwiesen habe.

„Ich habe den Hessischen Innenminister in einem Schreiben gebeten zu prüfen, inwiefern es im Rahmen eines Anreizprogramms für Beamtinnen und Beamte möglich ist, hier konkrete Verbesserungen zu erreichen. Ich halte es für gut möglich, dass viele Beamte definitiv bereit sind, ihren Dienst freiwillig auch zu verlängern, ihnen jedoch das Erfordernis, weiterhin in Vollzeit tätig zu bleiben, nicht attraktiv genug erscheint. Bedenkt man, dass der Dienstherr gegenüber einem mit voller Pension aus dem Dienst ausscheidenden Beamten für lediglich 29 % der Bezüge zusätzlich weiterhin auf die freiwillig angebotene Erfahrung und die langjährige Aus- und Fortbildung zurückgreifen könnte, sehe ich gute Argumente, leistungsbereiten Beamtinnen und Beamten bei der Gestaltung der Arbeitszeit deutlich entgegenzukommen.“, so Greilich.
„Klar muss allerdings sein, dass solche Regelungen stets nur auf freiwilligen Übereinkünften zwischen Dienstherr und Beamten beruhen können. Der Staat hat aber meiner Auffassung nach ein vitales Interesse daran, freiwillig angebotenes Wissen und langjährige Erfahrung auch flexibel zu nutzen und diese über die reguläre Dienstpflicht hinaus bestehende Leistungsbereitschaft zu honorieren“, machte Greilich deutlich.