Entschließungsantrag betreffend Datenschutz und Schutz vor „sozialen Netzwerken“

03.03.2011

Wolfgang Greilich: „Soziale Netzwerke nicht zum Selbstbedienungsladen für Nutzerdaten werden lassen!“

„Mit unserer Bundesratsinitiative zur Änderung des Telemediengesetzes schaffen wir die Grundlage für einen weitreichenden Schutz der Nutzer sozialer Netzwerke ― wie Facebook oder Twitter ― vor Datenmissbrauch im Internet“, so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter erklärte Greilich, der auch stellvertretender Vorsitzender seiner Fraktion ist:

„Durch die von uns angestrebte bundeseinheitliche Maßnahme würden die Bundesländer endlich an einem Strang ziehen und ihrem Vorhaben, Datenschutz zu stärken und Persönlichkeitsrechte zu schützen, Ausdruck verleihen. Der Entstehung eines virtuellen Datenbasars wird so Einhalt geboten. Wir dürfen die sozialen Netzwerke nicht zum Selbstbedienungsladen für Nutzerdaten werden lassen.
Ein zentraler Aspekt der Bundesratsinitiative ist die Verpflichtung des Anbieters zur Benutzung der höchsten verfügbaren Sicherheitseinstellung als Standard. Weiter muss gewährleistet sein, dass Benutzerkonten in sozialen Netzwerken von den Nutzern selbst einfach und endgültig gelöscht werden können, damit die virtuelle Existenz des Betroffenen nicht ,wie bisher, einfach erhalten bleibt. Das Netz muss schließlich auch vergessen können. Um die Entstehung von „asozialen Netzwerken“ zu vermeiden, muss sich das Prädikat „sozial“ nicht nur auf das Verhältnis der Nutzer untereinander, sondern auch auf den Umgang des Anbieters mit den Nutzerdaten beziehen.
Wir sind der Überzeugung, dass sich die vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes nicht zu Lasten der Betreiber von sozialen Netzwerken auswirken wird. Denn langfristig lassen sich mehr Nutzer gewinnen, wenn Klarheit darüber herrscht, welche Daten sie preisgeben und unter welchen Umständen diese weitergegeben werden können. Da der sorglose Umgang mit personenbezogenen Daten heute eine der größten Herausforderungen für Datenschützer ist, sollte eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zügig beraten werden, um den notwendigen Schutz der Bürger schnell zu verbessern.“