Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Schuldenbremse

06.09.2010

„Wir haben uns als christlich-liberale Koalition in Hessen das gemeinsame Ziel gesetzt, die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte nachhaltig abzubauen. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung für das Land und verfolgen das Ziel einer generationengerechten Finanzpolitik. In Verantwortung für unsere Kinder und Enkel ist die Schuldenbremse deshalb ein unvermeidbarer und notwendiger Schritt“, sagten die Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU und FDP, Dr. Christean Wagner und Florian Rentsch, anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfes der Regierungskoalition über die Aufnahme der Schuldenbremse in die hessische Landesverfassung.

Die Schulden von Bund und Ländern seien in der Vergangenheit stetig gestiegen. „Wir werden in Zukunft deshalb große Anstrengungen unternehmen müssen, um nicht nur die Zinslasten der bislang aufgenommenen Schulden, sondern auch die Verbindlichkeiten selbst zu verringern. Zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gibt es keine Alternative. Die Schuldenbremse macht Hessen generationengerecht und zukunftsfest. Weniger Schulden bedeuten eine geringere Zinslast und damit größere politische Gestaltungsmöglichkeiten. Erst durch die Schuldenbremse wird es überhaupt möglich sein, auch in Zukunft in Bildung, Soziales oder Infrastruktur zu investieren“, erklärte Wagner.

„Trotz einer ähnlichen Regelung im Grundgesetz ist eine eigene Regelung für die Hessische Verfassung notwendig. Aufgrund der Klage von Schleswig-Holstein beim Bundesverfassungsgericht ist nämlich nicht auszuschließen, dass die Länder durch das Grundgesetz gar nicht zur Einführung der Schuldenbremse verpflichtet werden können. Aus diesem Grund bleibt die Notwendigkeit, auch in die Hessische Landesverfassung eine Schuldenbremse aufzunehmen“, so Rentsch.

„Außerdem wollen wir durch die Volksabstimmung über die Schuldenbremse eine bürgerschaftliche Legitimation erhalten und ein breites öffentliches Bewusstsein für die Notwendigkeit des Sparens herstellen. Wir sind uns sicher, dass viele Bürger hier schon weiter sind als so mancher Politiker. Unser Auftrag im Interesse der kommenden Generationen lautet: Bevor es zu Steuererleichterungen kommt, müssen wir zunächst die Haushalte sanieren“, so Wagner.

„Ein weiterer – durch die grundgesetzliche Regelung vorgegebener – Grund für die Aufnahme der Schuldenbremse in die Hessische Landesverfassung ist die notwendige Regelung für außergewöhnliche Notfälle. Wir wollen finanzpolitisch für Naturkatastrophen oder eine Weltwirtschaftskrise gerüstet sein und dann schnell reagieren können. Mit der eigenen Schuldenbremse für Hessen wird diese notwendige Flexibilität geschaffen“, so Rentsch.

Die Feststellung, ob von der Normallage abgewichen wird, soll nach den Vorstellungen von Wagner und Rentsch künftig nicht die Landesregierung, sondern der Landtag und ein unabhängiges Expertengremium treffen. Sollte eine Verschuldung zum Ausgleich eines Wirtschafteinbruchs erforderlich sein, ist damit gleichzeitig eine Tilgungspflicht in guten Zeiten verbunden. Eine Aushöhlung des Schuldenverbots durch den Landtag wäre nicht möglich.

Außerdem wiesen die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP darauf hin, dass die Schuldenbremse das Land und nicht die Kommunen betreffe. „Die notwendige Sanierung des Landeshaushaltes wird nicht zu Lasten der kommunalen Haushalte gehen. Die Regierungskoalition wird sich massiv für die Verbesserung der Finanzlage der Kommunen einsetzen“, so Wagner.

„Die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes ist auch eine deutliche Einladung an SPD und Grüne, sich konstruktiv an der Ausgestaltung der Schuldenbremse zu beteiligen und so Mitverantwortung für unsere Kinder und Enkel zu übernehmen. Parteipolitisches Taktieren ist hier fehl am Platz, dafür ist das Thema zu wichtig. Die Regierungskoalition will mit allen demokratischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen, auch mit denen, die sich bereits negativ geäußert haben, über die Ausgestaltung der Schuldenbremse ins Gespräch kommen“, sagte Rentsch.

„Wir wollen eine große Beteiligung der Bevölkerung für diesen Schritt für eine nachhaltige und generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik. CDU und FDP wollen deshalb die Wählerinnen und Wähler am Tag der Kommunalwahl in Hessen, am 27. März 2011, über die Schuldenbremse abstimmen lassen. Denn die Verbindung mit einer Wahl sichert der Verfassungsänderung eine breitere demokratische Legitimation. Wir sind zuversichtlich, dass eine große Mehrheit diese Initiative von CDU und FDP unterstützen wird“, so  Wagner und Rentsch abschließend.

Anlage:

Gesetzentwurf zur Schuldenbremse