Eckdaten für den neuen Hochschulpakt 2011-2015
„Das Angebot des Landes an die Hochschulen für einen neuen Hochschulpakt gibt Planungssicherheit in schwieriger Zeit. Der neue Pakt soll für 5 Jahre gelten und gibt Gewissheit in einer Zeit, in der sich andere Bereiche über eine solche Sicherheit freuen würden“, so Dr. Matthias Büger, hochschulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Weiter sagte Dr. Büger:
„Wie alle Ausgaben des Landes können auch die Ausgaben für Hochschulen nicht von der Entwicklung der Steuereinnahmen abgekoppelt werden. Dies war auch im alten Hochschulpakt vereinbart und führte dazu, dass in der Vergangenheit Steuersteigerungen zu Steigerungen der Budgets geführt haben. Die nun vorgenommene Absenkung ist die Folge des alten Hochschulpakts, nach dem das Budget abhängig von den Steuereinnahmen um bis zu 1,5 % angepasst wird. Nach anfänglichen Steigerungen musste das Land in den Jahren 2009 und 2010 Steuerrückgänge verzeichnen. Im neuen Hochschulpakt sind keine weiteren Absenkungen vorgesehen. Bei positiver Steuerentwicklung könnten die Budgets sogar wieder um bis zu 40 Mio. EUR ansteigen.
Das Angebot beinhaltet auch die Zusage, die hochschulpolitischen Programme LOEWE und HEUREKA unverändert fortzusetzen. Mit LOEWE fließen den Hochschulen jährlich rund 90 Mio. EUR zu, über HEUREKA 250 Mio. EUR bis zum Jahr 2020 verstärkt durch Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm sowie dem Konjunkturpaket des Landes. Ebenfalls in unveränderter Höhe bestehen bleiben die Mittel zur Qualitätssicherung der Lehre von 92 Mio. EUR jährlich. Hierdurch hebt sich Hessen positiv von anderen Bundesländern ab. Hessen wird auch alle Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt 2020 mit dem Bund übernehmen. Die Gesamtausgaben im Hochschulbereich liegen auch mit dem neuen Pakt um mehr als 50 % über dem Ansatz zu rot-grüner Zeit 1998.
Gemeinsam mit den Hochschulen sollen die Steuerungsparameter zur Messung des Erfolgsbudgets weiterentwickelt werden. Damit stärken wir die positive Lenkungswirkung des Hochschulpakts und fördern den Wettbewerb um die beste Hochschule. Berücksichtigung finden sollen insbesondere Anstrengungen der Hochschule in den Bereichen Wissens- und Technologietransfer sowie Forschungsexzellenz.
Der Vorschlag des Landes ist ein faires Angebot. Es erlaubt durch Mindestbudgets Planungssicherheit auch in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und beteiligt die Hochschulen am wirtschaftlichen Aufschwung.
Die Hochschulen haben zum Teil große Rücklagen angespart, die zeigen, dass die Hochschulen nicht unterfinanziert sind. Über die Aktivierung dieser Rücklagen können die Hochschulen auch in den nächsten finanziell schwierigeren Jahren notwendige Zusatzausgaben finanzieren.“