MÜLLER/DR. BÜGER: Gesetzentwurf zur Gründung der neuen Hochschule für öffentliches Management ist verfassungswidrig
- Anhörung zeigt Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfs
- Innenministerium greift in Wissenschaftsfreiheit ein
- Angestrebte Synergien sind nicht zu erzielen
WIESBADEN – „Wir erwarten, dass die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zurückzieht“, erklärt Stefan Müller, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, nach der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gründung einer Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. Selten war ein Gesetzentwurf im Hessischen Landtag so heftig kritisiert worden: Die Fachleute waren sich weitgehend einig, dass er verfassungswidrig sei, die Hochschulautonomie gefährde und Mitwirkungsrechte beschneide. Auch würde er zu Liebdienerei gegenüber dem Innenministerium führen und zahlreiche Probleme schaffen, die es bisher nicht gibt. „In der gesellschaftlichen Debatte beschäftigen wir uns mit dem Demokratieverständnis innerhalb der Polizei und die Landesregierung tut nichts anderes, als den Studierenden das Recht zur Teilnahme an der Personalratswahl zu entziehen“, ist Müller entsetzt. „Das ist ein verheerendes Signal an alle Polizeianwärter.“ Diese Entscheidung stünde auch im krassen Widerspruch zu den Empfehlungen der Expertenkommission, die Offenheit und Teilhabe in der Polizei eingefordert haben. Zudem wurde deutlich, dass die angestrebten Synergien kaum zu erzielen sind. „Vielmehr wird es einen höheren administrativen Bedarf geben als bisher“, ist Müller sich sicher.
„Das Gesetz führt das Innenministerium geradezu in Versuchung, Hand an die Wissenschaftsfreiheit anzulegen“, ergänzt Dr. Matthias BÜGER, Sprecher für Hochschule, Wissenschaft und Forschung der Freien Demokraten im Hinblick auf die Absicht der Landesregierung, die Hochschulleitung nicht unabhängig gestalten zu wollen. Die Anhörung hat verdeutlicht, dass die von der Landesregierung vorgesehenen Regelungen einen starken Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit darstellen und nicht verfassungsgemäß sind. Dr. Büger befürchtet zudem, dass die HöMS im Bereich der Hochschulen ein Fremdkörper bleiben würde: Insbesondere weil ihr die Hochschulautonomie in wesentlichen Teilen fehlt. „Die gewünschte ‚Hochschule aus einem Guss‘ ist ein Wunschtraum der Landesregierung, an dem sie in der Realität gescheitert ist.“