Kinder- und Jugendhilfe

13.12.2011

MICK: Gesetz stärkt Wahlfreiheit der Eltern in der Kinderbetreuung und setzt klare und flexible Rahmenbedingungen
Zur heutigen zweiten Lesung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes erklärt Hans-Christian MICK, jugendpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Das Hessische Gesetz zur Kinder- und Jugendhilfe hat sich auch nach Expertenmeinung in hohem Maße bewährt. Mit den wenigen Neuregelungen, die wir vorgenommen haben, wollen wir die Wahlfreiheit der Eltern in der Kinderbetreuung weiter stärken und zugleich bessere Rahmenbedingungen für die Kommunen schaffen. So wird der Kostenausgleich zwischen den Gemeinden, wenn Kinder in Kitas außerhalb der Wohngemeinde untergebracht werden, zukünftig ebenso eindeutig wie flexibel handhabbar sein. Für viele Kommunen ist hier eine eindeutige Rechtsgrundlage sehr wichtig.

Darüber hinaus wollen wir zukünftig auch Bildungs- und Erziehungspartnerschaften gesetzlich verankert wissen. Alle Sachverständigen hatten in der Anhörung dieses Anliegen sehr begrüßt. Eltern sollen damit ihre Vorstellungen und Wünsche in der Bildung und Erziehung ihrer Kinder ganz konkret in pädagogische Konzepte einbringen können und mit diesen Vorstellungen auch Berücksichtigung finden. Da die Eltern die Erziehungsberechtigten sind und niemand sonst, ist dies für uns nur folgerichtig. Denn im Mittelpunkt unserer Familien- und Kinder- und Jugendpolitik stehen diejenigen, auf die es uns ankommt.“