Kommunalabgabengesetz

20.11.2012

DR. BLECHSCHMIDT: Kommunalabgabenrecht wird bürgerfreundlicher und gibt Kommunen mehr Handlungsspielraum

„Mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und weiterer Gesetze gehen CDU und FDP einen weiteren Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit und praktikablen Regeln für die Hessischen Kommunen“, erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Hessen, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Blechschmidt erklärte weiter:

„Zukünftig wird es nicht nur möglich sein, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben, sondern auch über das bestehende Beitragsrecht bürgerfreundliche Stundungslösungen zu schaffen, um die Folgen hoher Einmalbeiträge zu entlasten. Wir setzen darüber hinaus eine Vielzahl von Forderungen aus der kommunalen Familie um, wie die Möglichkeit zum Erlass von Dauerbescheiden oder rechtliche Klarstellungen, die bürokratischen Aufwand für die hessischen Kommunen verringern.“

So sei besonders die Einsichtsmöglichkeit in die Gebührenkalkulation ein großer Schritt zu mehr Transparenz zugunsten der Bürgerinnen und Bürger. Auch die Heraufsetzung der sog. „Kleinbetragsgrenze“ von 2,50 Euro auf 10 Euro sorge für erhebliche Vereinfachungen in der Verwaltungspraxis. „Wir haben darüber hinaus bis zuletzt den Dialog mit den kommunalen Verbänden geführt und wesentliche Anregungen, beispielsweise zur kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts auch aufgegriffen“, so Dr. Blechschmidt.

„Statt wie die Oppositions-SPD nur isolierte Teilbereiche anzugehen und dabei verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze aus anderen Ländern abzuschreiben, gehen wir mit dem vorliegenden Gesetz den Weg einer umfassenden Modernisierung des Kommunalabgabenrechts, das im Sinne von Bürgern und Kommunen gleichermaßen sinnvoll überarbeitet wird“, sagte Dr. Blechschmidt.