Mittelstands- und Vergabegesetz

20.11.2012

LENDERS: Wenig Bürokratie und geringe Kosten sind Kernstück liberaler Mittelstandspolitik. Das neue Mittelstands- und Vergabegesetz erfüllt drei wichtige Ziele liberaler Wirtschaftspolitik.

„Es beinhaltet niedrige Hürden für kleine und mittlere Unternehmen, schafft keine unnötige Bürokratie für die Kommunen und sorgt dafür, dass öffentliche Aufträge für die Steuerzahler bezahlbar bleiben“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen LENDERS.

Weiter erklärt Lenders:

„Wenn man kleine und mittlere Unternehmen unterstützen will, dann geht das vor allem dadurch, dass man ihnen Luft zum Atmen gibt. Wir wollen, dass der Hessische Mittelstand sich auch zukünftig an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligt. Deshalb haben wir ein Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, das keine zusätzlichen Hürden durch sogenannte vergabefremde Kriterien aufbaut. Für ein großes Unternehmen ist es meist einfach, soziale und ökologische Kriterien nachzuweisen. Aber wie soll ein kleiner Handwerker nachweisen, dass seine Firma die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert oder noch dass sein Material, das er aus Asien importiert, auch garantiert nach internationalen Standards produziert worden ist? Diese Ziele der Politik kann man nicht mit einem Vergabegesetz umsetzen, dessen Ziel sein sollte, günstige Beschaffung für die Kommunen zu erreichen.

Nach der Einführung des rot-grünen Vergabegesetzes in Nordrhein-Westfalen gibt es zwischenzeitlich bereits die ersten Fälle, in denen Kommunen ihre Pflichtaufgaben nicht erfüllen können, weil ihnen notwendige Ersatzteile nicht geliefert werden können. So kann die Stadt Bonn seit Wochen ihre Kläranlage nicht reparieren, da es keinem Unternehmen möglich ist, eine Garantie für die Herkunft des notwendigen Ersatzteils abzugeben. Die gleiche Vorschrift findet sich auch im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in Hessen. Die Praxis in Nordrhein-Westfalen zeigt aber inzwischen, dass solche Vorschriften überhaupt nicht händelbar sind. Insofern sind die Vorstellungen der Opposition geprägt von vielen teuren, vermeintlichen Wohltaten, die dem Mittelstand jedoch erheblich schaden und keinerlei Praxisbezug besitzen.

Neben der Vergabe wird der Mittelstandsteil des CDU/FDP-Gesetzes die Förderpolitik des Landes neu strukturieren und endlich den passgenauen Zuschnitt der Förderprogramme auf bestimmte Unternehmensgrößen ermöglichen. Eine Mittelstandsklausel wird außerdem jede neue Rechtsvorschrift auf ihre Mittelstandsverträglichkeit hin kontrollieren sowie die betroffenen Kammern und Verbände frühzeitig am Entstehungsprozess einer Rechtsvorschrift beteiligen. Denn uns bleibt es ein wichtiges Anliegen, dass der Staat nicht ausufert, sondern die private Initiative im Vordergrund steht. Damit übernimmt der Gesetzentwurf den Grundsatz der Sozialen Marktwirtschaft: Privat vor Staat!“