PROMNY: Schwarz-Grün verhindert Stärkung der digitalen Bildung
- Freie Demokraten wollen digitales Lernen rechtlich verankern
- Praxis in der Corona-Krise hat Bedarf deutlich gemacht
WIESBADEN – Moritz PROMNY, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, ist überzeugt: „Digitale Bildung ist keine Option unter vielen, sondern gehört zu den Grundlagen unseres Bildungswesens.“ Promny ist daher enttäuscht, dass ein von den Freien Demokraten vorgelegter Gesetzentwurf zur Stärkung der digitalen Bildung in Hessen von der Mehrheit im Landtag abgelehnt wurde. „Das Argument der Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen, dass alles bereits möglich sei, wurde von der Praxis widerlegt“, sagt Promny und erinnert an die Probleme, unter denen Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern beim Distanzunterricht in der Corona-Krise leiden, zum Beispiel, weil eine Verbindung nicht steht, das Schulportal nicht erreichbar ist oder Endgeräte fehlen. „Der digitalen Bildung einen hohen Stellenwert einzuräumen und sie gesetzlich zu verankern, wäre also auch eine Frage des Respekts gegenüber denjenigen gewesen, die zurzeit Tag für Tag damit arbeiten müssen.“
Promny ergänzt: „Darüber hinaus hatten wir den Gesetzentwurf noch mal präzisiert und damit deutlich gemacht, dass der Präsenzunterricht selbstverständlich die Regel bleibt. Die Krise hat aber gezeigt, dass es Ausnahmesituationen gibt, in denen digitale Lehr- und Lernformen an die Stelle des Präsenzunterrichts treten. Dafür wollten wir eine rechtliche Grundlage schaffen, statt wie der Kultusminister mit verschiedensten Begriffen von ‚Aussetzung der Präsenzpflicht‘ bis zu ‚unterrichtsersetzenden Lernsituationen‘ zu jonglieren. Wir hätten einen großen Schritt machen können, damit digitale Bildung theoretisch und praktisch Realität wird. Das hat Schwarz-Grün leider verhindert. Das digitale Lernen aber lässt sich dadurch nicht aufhalten. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass vor allem der IT-Support, die notwendige Infrastruktur und die Ausstattung der Schulen mit einer arbeitsfähigen Lehr- und Lernplattform gewährleistet sind.“