Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP beantragen für den Landeshaushalt 2021 Mittel für einen Opferfonds

13.01.2021

WIESBADEN – Mit einem Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf wollen die Fraktionen von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP zwei Millionen Euro für die Einrichtung eines Opferfonds bereitstellen. Wie in anderen Bundesländern auch, sollen aus dem Fonds Opfern von Straftaten Hilfen zur Bewältigung des erlittenen Unrechts und seiner Folgen gewährt werden. Der Fonds soll dort greifen, wo bereits vorhandene Leistungen beispielsweise aus dem Opferentschädigungsgesetz noch Lücken lassen. „Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass mit einem solchen Fonds im Einzelfall pragmatisch und an der Sache orientiert geholfen werden kann. Etwaige Härten, die durch bereits vorhandene Unterstützungssysteme nicht erfasst sind, können durch den Fonds aufgefangen werden“, so die Fraktionsvorsitzenden von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP, Ines Claus, Mathias Wagner, Nancy Faeser und René Rock. Gerade angesichts des Anschlags vom Hanau im vergangenen Jahr sei es den beantragenden Fraktionen ein Anliegen, erneut zu unterstreichen, dass die Angehörigen der Opfer nicht allein gelassen werden. Auch mit Blick auf die Opfer der Amokfahrt von Volkmarsen schaffe der Fonds bei Bedarf die Möglichkeit zu unbürokratischer Hilfe. Auch Hilfen durch den Fonds bei weiteren Straftaten kämen in Betracht. Die genauen Richtlinien für den Fonds sollen in den nächsten Wochen aufbauend auf den Erfahrungen anderer Bundesländer erarbeitet werden. Erst dann wird sich auch genauer sagen lassen, welche Hilfen mit welchen Beträgen aus dem Fonds finanziert werden. Die Fraktionsvorsitzenden: „Mit Blick auf die Verabschiedung des Landeshaushalts in der Landtagssitzung im Februar war es uns wichtig, jetzt die Mittel zu beantragen. Somit schaffe wir die Voraussetzung dafür, dass der Opferfonds noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen kann.“ Der Opferfonds wird organisatorisch beim Justizministerium angesiedelt. Er ergänzt damit die bereits vorhandenen Strukturen wie den Opferbeauftragten der Landesregierung oder die bei allen Landgerichtsbezirken eingerichteten Opferberatungsstellen. Die jetzt beantragten zwei Millionen Euro seien eine Grundfinanzierung des Fonds. Anders als bei anderen Haushaltstiteln könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Mittel innerhalb eines Haushaltsjahres vollständig verausgabt werden.