DR. BÜGER: Hochschulautonomie muss respektiert werden
- Fragliche Regelung zur Finanzierung
- Verantwortung geht mit Entscheidungsfreiheit einher
WIESBADEN – Anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen (QSL-Gesetz) erklärt Dr. Matthias BÜGER, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag: „Dass die Mittel zur Steigerung der Lehrqualität in die Grundfinanzierung der Hochschulen überführt werden, ist lange überfällig. Aber die Art der Umsetzung ist mehr als fraglich. Der Hauptkritikpunkt liegt darin, dass Schwarz-Grün den Universitätspräsidien die Hoheit über 20 Prozent der Mittel entzieht, obwohl die Landesregierung in den Verhandlungen über den Hochschulpakt den Hochschulleitungen für vollen Betrag bereits Verpflichtungen abverhandelt hat.“
Die Freien Demokraten haben daher einen Änderungsantrag eingebracht, der die einhellige Kritik der Universitätsleitungen aufgreift und die dem Präsidium entzogenen Mittel auf zehn Prozent begrenzt. „Das respektiert die Hochschulautonomie und die Finanzverantwortung der Hochschulleitungen“, betont Dr. Büger. „Die Hochschulleitungen tragen Verantwortung für die Gesamtausrichtung der Institution. Wenn wir ihnen diese Verantwortung zumuten, müssen wir ihnen gleichzeitig die Entscheidungsfreiheit gewähren. Sinnvoll wäre es daher gewesen kluge Mechanismen einzuführen, um die Studierenden an der Entscheidung über die Qualitätssicherungsmittel zu beteiligen ohne zugleich die Hochschulleitungen in ihrer Gesamtverantwortung zu beschneiden.“