PÜRSÜN zu Fixierungen
- Wer entscheidet über Fixierungen psychisch Kranker?
- Landesregierung hat nicht die richtigen Schlüsse gezogen
- Gesetz muss dringend angepasst werden
WIESBADEN – Wer entscheidet, ob psychisch kranke Menschen fixiert werden dürfen? Dazu ist die Rechtslage in Hessen unklar. „Die Landesregierung hat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 nicht die richtigen Schlüsse gezogen“, kritisiert Yanki PÜRSÜN, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Er hat deswegen nun eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die sich mit der Rechtsgrundlage für Fixierungen in Psychiatrien befasst.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Länder Bayern und Baden-Württemberg aufgefordert, ihre Landesgesetze bis zum 30. Juni dieses Jahres dahingehend anzupassen, dass Fixierungen für einen längeren Zeitraum als 30 Minuten von einem Richter angeordnet werden müssen, denn Fixierungen gelten als Freiheitsberaubung. Das entsprechende Gesetz, das die Hilfe für psychisch Kranke in Hessen regelt (PsychKHG) hat den gleichen Wortlaut wie die bisherigen Gesetze in Bayern und Baden-Württemberg. Demnach entscheidet der Arzt über die Fixierung.
Nach Ansicht der Freien Demokraten im Hessischen Landtag muss diese Rechtsunsicherheit dringend beseitigt werden: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Hessen zur Änderung des Landesgesetzes aufgefordert wird. Und dann wird es wohl mit Verweis auf Bayern und Baden-Württemberg keine Frist mehr geben“, meint Pürsün. „Hessen läuft sehenden Auges einer Klatsche durch das Bundesverfassungsgericht entgegen.“ Der sozialpolitische Sprecher will von der Landesregierung daher unter anderem wissen, ob sie eine Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines fehlenden Richtervorbehalts bei einer Fixierung ausschließen kann.
„Die Regierung muss dringend handeln“, ist der Liberale überzeugt. Während das Gesetz für Fixierungen im Justizvollzug angepasst wurde, sei das für die Psychiatrie versäumt worden. „Die Landesregierung drückt die Verantwortung auf Ärzte und Richter ab, die nicht wissen, auf welcher Grundlage sie entscheiden sollen“, sagt Pürsün.