PROMNY: Freie Demokraten erzielen Sieg vor dem Staatsgerichtshof

- Schwarz-rote Kommunalrechtsänderung ist nichtig
- Stimmengleichheit bei Kommunalwahl gesichert
- Urteil muss konsequent umgesetzt werden
Großer Erfolg für die Freien Demokraten im Hessischen Landtag: Der Staatsgerichtshof hat heute mit seiner Urteilsverkündung der Einschätzung der Fraktion gegen das geänderte Sitzzuteilungsverfahren nach Kommunalwahlen rechtgegeben. „Der Staatsgerichtshof hat heute in einer Frage entschieden, die größer ist als jede Partei: die Gleichheit der Stimmen. Der Staatsgerichtshof hat eine klare Grenze zugunsten der Wahlrechtsgleichheit gezogen und uns in unserer Position bestärkt, dass jede Veränderung am Wahlrecht auch Macht verändert und deshalb höchsten verfassungsrechtlichen Maßstäben genügen muss. Das stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und in faire Regeln sowie die Vielfalt in den hessischen Kommunalparlamenten“, erklärt Moritz Promny, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.
Die Freien Demokraten hatten gegen die Kommunalrechtsnovelle von Schwarz-Rot geklagt, weil das geänderte Verfahren von Hare/Niemeyer zu D‘Hondt ihrer Ansicht nach größeren Parteien einen systematischen Vorteil verschafft. „Wir haben geklagt, weil Wahlrecht kein technisches Detail ist. Wahlrecht ist das Fundament unserer Demokratie“, betont Promny. Fortan gehe es nicht um Sieger oder Verlierer: „Jetzt geht es darum, das Urteil konsequent umzusetzen und Wahlrecht künftig so zu gestalten, dass jede Stimme gleich viel zählt – transparent, nachvollziehbar und fair“, fordert Promny. „Klar ist: Die Kommunalparlamente werden nach dem Willen der Wählerinnen und Wähler zusammengesetzt, nicht nach dem Willen der Landesregierung.“

