MÜLLER / RUDOLPH zum hessischen Glückspielgesetz

02.10.2019
  • Freie Demokraten und SPD fordern stärkere Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit durch Erhöhung der finanziellen Mittel für Destinatäre

WIESBADEN – Im Vorfeld der Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes am 17. Oktober 2019 haben die Fraktionen von Freie Demokraten und SPD einen gemeinsamen Änderungsantrag in den parlamentarischen Geschäftsgang eingebracht. Dieser Änderungsantrag beinhaltet eine Erhöhung der finanziellen Mittel an die Destinatäre, namentlich dem Landesssportbund, die Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Hessische Jugendring, Träger der außerschulischen Jugendbildung und dem Ring politischer Jugend, in Höhe von 25 Prozent der bisherigen Höhe vor. Dies gaben am Mittwoch in Wiesbaden der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günter Rudolph und der Sprecher für Innen- und Sportpolitik der Freien Demokraten, Stefan Müller, in Wiesbaden bekannt.

Günter Rudolph sagte dazu: „Wir haben uns zu diesem gemeinsamen Änderungsantrag entschlossen, da die letzte Anpassung in diesem Bereich aus dem Jahr 2013 stammt und die geplante Erhöhung der schwarzgrünen Landesregierung in Höhe von 10 Prozent mit dem gestiegenen Engagement der Destinatäre im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit, unter anderem im sozialen Bereich und beim Sport, nicht Schritt hält. Man darf das Ehrenamt nicht nur in Sonntagsreden würdigen, sondern muss auch Taten folgen lassen. Wir geben mit dem Änderungsantrag CDU und Grünen nun die Chance dazu.“

Stefan Müller sagte am Mittwoch: „Die erfolgreiche und wichtige Arbeit dieser Organisationen muss anerkannt werden und ihr gesellschaftliches Engagement braucht unsere Unterstützung. Nur dadurch werden die unterschiedlichen Verbände in die Lage versetzt, ihren in den letzten Jahren gewachsenen Aufgaben nachzukommen und die Kostenentwicklung auszugleichen. Wir können auf diese Arbeit nicht verzichten.“