PROMNY: Wählerwillen ist wichtiger als Willen der Landesregierung

- Staatsgerichtshof verhandelt FDP-Klage
- Schwarz-Rot hat Kommunalwahl-Sitzzuteilung geändert
- Freie Demokraten sehen gute Argumente auf ihrer Seite
Moritz Promny, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat sich nach der heutigen mündlichen Verhandlung beim Staatsgerichtshof in seiner Einschätzung bestätigt gesehen: „Die Zusammensetzung eines Parlaments muss nach dem Willen der Wählerinnen und Wähler erfolgen – nicht nach dem Willen der Landesregierung. Wir sehen nach wie vor gute Argumente auf unserer Seite“, erklärt Promny. Hintergrund ist die Klage der Fraktion der Freien Demokraten gegen die Kommunalrechtsreform der schwarz-roten Landesregierung. Diese geht einher mit einem geänderten Sitzzuteilungsverfahren nach Kommunalwahlen. „Das geänderte Verfahren verschafft größeren Parteien einen systematischen Vorteil und schwächt die Vielfalt in den kommunalen Parlamenten. Wir wollen, dass alle Wählerstimmen gleichwertig behandelt werden und sind zuversichtlich, dass wir mit unseren Argumenten die Unabhängigkeit und Gleichberechtigung der Wahlen vor Gericht durchsetzen können.“
Promny ergänzt: „Erstmals wurden in einer Wahlrechtsangelegenheit am Staatsgerichtshof Mathematiker angehört. Die Ausführungen des von uns Freien Demokraten beauftragten Mathematiker Professor Friedrich Pukelsheim haben anschaulich gezeigt, dass das Sitzzuteilungsverfahren starke Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Kommunalparlamente hat. Nach unseren Berechnungen hätten CDU und SPD bei den vergangenen Kommunalwahlen 94 beziehungsweise 68 zusätzliche Mandate erhalten, wenn das neue Verfahren damals bereits angewandt worden wäre. Das belegt, was auch die Ausführungen von Innenminister Roman Poseck heute beim Staatsgerichtshof impliziert haben: Der Landesregierung geht es mehr um das Wohl von Schwarz und Rot als um die Gleichwertigkeit der Wählerstimmen. Wir Freie Demokraten sagen hingegen: Der Wählerwille darf nicht verzerrt werden.“
