PROMNY: So einzigartig wie das Leben – selbstbestimmte Bestattungen ermöglichen

- Gesetz der Landesregierung geht an Lebensrealität vorbei
- Bestattungsrecht lässt Menschen in Illegalität rutschen
- FDP fordert mutige Gesetzesreform
Moritz Promny, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat die heute von Schwarz-Rot beschlossene Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes kritisiert: „Der Gesetzesentwurf der hessischen Landesregierung verkennt die Lebensrealität der hessischen Bürger. Das hessische Bestattungsrecht ist nicht mehr bürgernah. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung ist zwar eine Änderung der bisherigen Rechtslage, aber keine wirkliche Modernisierung.“ Viele Menschen wünschen sich alternative Formen der Bestattung, die in Hessen oftmals illegal seien. Promny erklärt: „Die Gesetzeslage führt dazu, dass Menschen ins Ausland ausweichen müssen oder in die Illegalität rutschen. Wo sich die Gesellschaft verändert, darf das Recht nicht stehen bleiben. Leider hat Schwarz-Rot nicht den notwendigen Mut bewiesen. Das Bestattungsrecht bleibt nicht nur hinter anderen Bundesländern, sondern auch hinter den gesellschaftlichen Erwartungen zurück.“
Die Freien Demokraten haben ein eigenes Gesetz zur Modernisierung des Friedhofs- und Bestattungswesens und zur Erweiterung individueller Bestattungsformen vorgelegt, in welchem sie Vorschläge gemacht haben, die deutlich über die Pläne der Landesregierung hinausgehen. Dazu sagt Promny: „Der Gesetzentwurf von uns Freien Demokraten ist eine klare Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel und die berechtigten Wünsche der Menschen in Hessen nach mehr Selbstbestimmung im Umgang mit dem Tod. Unter anderem ist der Zwang zum Friedhof nicht mehr zeitgemäß und muss reformiert werden. Wir wollen mehr Freiheiten für andere Formen der Trauer, der Beisetzung und des Erinnerns schaffen.“
Promny betont, dass das schwarz-rote Gesetz Nachbesserungsbedarf hinsichtlich Gemeinschaftsbestattungen von Sternenkindern habe: „Die hessische Landesregierung hat es verpasst, das Recht auf eine würdevolle Bestattung von Sternenkindern gesetzlich zu verankern. Gemeinschaftsbestattungen müssen in einem angemessenen Zeitraum und unter angebrachten Bedingungen stattfinden. Es ist für betroffene Familien wichtig, dass Sternenkinder auch dann würdig bestattet werden, wenn keine individuelle Beerdigung erfolgt.“