DR. HAHN UND DR. RUPPERT zu Wahlrechtsreform in Hessen

  • Senkung der Anzahl der Wahlkreise unter Beachtung der Gleichwertigkeit der Stimmen erforderlich
  • Forderung der Neuordnung der Wahlkreiskommission
  • Frühzeitiger parteiübergreifender Austausch vonnöten

WIESBADEN – „Für die Freien Demokraten ist es das erklärte Ziel, den Hessischen Landtag zukünftig wieder möglichst auf die gesetzlich festgelegte Größe von 110 Abgeordneten zu begrenzen. Deshalb plädieren wir für eine Senkung der Anzahl der Wahlkreise. Dadurch bleibt sichergestellt, dass jeder Wahlkreis durch einen direkt gewählten Abgeordneten im Hessischen Landtag vertreten ist, aber die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten erheblich gesenkt wird. Aus unserer Sicht sollte es in Hessen zukünftig ca. 45 Wahlkreise geben. Dies bedeutet, dass es bei 45 Wahlkreisen in Hessen und einer gesetzlichen Größe von 110 Abgeordneten 45 Direktmandate geben wird und 65 Mandate über die Listen. Damit wird das derzeitige Verhältnis von Direktmandaten zu Listenmandaten beibehalten. Dazu haben wir heute ein entsprechendes Eckpunktepapier vorgelegt“, erklärten der Vizepräsident des Hessischen Landtags, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN und der Landesvorsitzender der Freien Demokraten Hessen, Dr. Stefan RUPPERT.

Dr. HAHN und Dr. RUPPERT weiter:

„Wir streben daneben eine möglichst geringe Abweichung der Größe der Wahlkreise in Hessen an, damit gewährleistet ist, dass die Gleichheit des Stimmrechts besteht. Dies ist eine Hausaufgabe, die uns der Staatsgerichtshof gegeben hat. Darüber hinaus regen wir eine Neuordnung der im Wahlgesetzfestgeschriebenen Wahlkreiskommission an. Wir fordern, dass jede im Hessischen Landtag vertretene Fraktion einen Abgeordneten als Mitglied an die Wahlkreiskommission entsendet. Daneben sprechen wir uns dafür aus, dass neben der Wahlkreiskommission frühzeitig eine Arbeitsgruppe gebildet wird, sodass durch einen parteiübergreifenden Austausch eine Änderung des Wahlrechts mit breiter parlamentarischer Mehrheit auf den Weg gebracht werden kann.“

Hintergrund:

Eine Neuordnung des Wahlrechts in Form einer Senkung der Anzahl der Wahlkreise würde zu einer erheblichen Verbesserung der jetzigen Situation führen, da die derzeitige Größe des Landtages sowohl ein Kostenproblem darstellt, als auch einen gravierenden Verlust an Arbeitsfähigkeit mit sich bringt. Ausschüsse werden immer größer, konzentrierte Sachdebatten treten hinter der Profilierung zurück. Gebäude werden zu klein und die Verwaltung stößt an ihre Grenzen, wenn immer mehr Abgeordnete und Mitarbeiter untergebracht und Räume ausgestattet und verwaltet werden müssen. Weder Verwaltung noch Wähler oder Parteien können die künftige Größe des Landtages prognostizieren. Dem Bürger ist es darüber hinaus nicht vermittelbar, warum die gleichen Aufgaben ebenso gut von 110 Abgeordneten erledigt werden können oder müssen. Entsprechend gering ist die Akzeptanz hinsichtlich der aktuellen Größe des Hessischen Landtages.

Die Kosten pro Abgeordneten stellen sich wie folgt dar:

8206 Euro Gehalt + 4900 Euro Mitarbeiter + 950 Euro steuerfreie Pauschale
= 14.056 Euro pro Monat

x 12 = 168.672 Euro pro Jahr (pro Abgeordneter)

x 5 = 843.360 pro Legislaturperiode (pro Abgeordneter)

x 27 (Anzahl der Überhang- und Ausgleichsmandate): 22.770.720 Euro