Deine Wohnung, deine Entscheidung

11.08.2025

Die Situation am hessischen Wohnungsmarkt ist alarmierend: Der eklatante Wohnraummangel in den hessischen Ballungsräumen trifft auf eine dramatisch einbrechende Baukonjunktur. Man hätte erwartet, dass Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori konkrete Maßnahmen vorstellt, um den Wohnungsbau in Hessen anzukurbeln. Doch das, was er nach eineinhalb Jahren Amtszeit als ersten Gesetzentwurf dem Hessischen Landtag vorgelegt hat, ist nichts weiter als Symbolpolitik. 

Wohnraum entsteht durch Bauen, nicht durch Bußgelder

Laut Gesetzentwurf braucht jeder, der Wohnraum in „angespannten Wohnungsmärkten“ länger als sechs Monate leer stehen lässt, eine behördliche Genehmigung. Statt der Schaffung von Wohnraum fördert Mansoori damit das Denunziantentum, droht mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro und greift unverhältnismäßig in das Eigentum der hessischen Immobilienbesitzer und Vermieter ein. „Kaweh Mansoori hat keinerlei Respekt vor dem, was sich hessische Bürgerinnen und Bürger im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Er ist der Annahme, besser zu wissen, was mit dem Besitz anderer Menschen passieren soll als diese selbst.“ Auch scheint der Minister die Bedeutung privater Investoren für den Wohnungsmarkt nicht verstanden zu haben. „Ohne private Investitionen läuft im Wohnungsbau so gut wie nichts“, bemängelt Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wohnungsbaupolitischer Sprecher. „Statt Vertrauen zu schaffen und mehr Investitionen in Wohnraum zu ermöglichen, stellt er Eigentümer unter Generalverdacht, Wohnungen absichtlich und unnötig lange leer stehen zu lassen.“

Hessen braucht Wohnungen, keine Wohnungsbürokratie

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Laut Zensus 2022 gibt es in Hessen insgesamt rund 3,1 Millionen Wohnungen. DavoDie Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Laut Zensus 2022 gibt es in Hessen insgesamt rund 3,1 Millionen Wohnungen. Davon standen zum Stichtag der Erhebung rund 122.000 Wohnungen leer. Mit einer Leerstandsquote von 3,9 Prozent liegt Hessen unter dem Bundesdurchschnitt. Die Leerstandsquoten in den hessischen Städten und Ballungsräumen sind dabei am niedrigsten.

Und der vorhandene Leerstand hat oft gute Gründe: Sanierung, Modernisierung oder Erbenermittlungen. Welches konkrete Problem Mansoori mit seinem Gesetz also lösen will, ist unklar. Vielmehr bedeutet sein Vorschlag einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte und ein echtes Bürokratiemonster: Genehmigungspflichten, Meldepflichten und Betretungsrechte für Behörden würden Eigentümer massiv belasten. 

Wir Freie Demokraten setzen auf zielführende Lösungen, um den Wohnungsmangel zu bekämpfen: mehr Bauland, schnellere Verfahren, digitale Anträge und eine moderne Bauordnung.

Jetzt mitmachen – Für mehr Vertrauen statt Bevormundung im Wohnungsmarkt!

Das geplante Leerstandsgesetz bedroht das Eigentum und schreckt private Investoren ab – genau jene, die dringend gebraucht werden, um neuen Wohnraum in Hessen zu schaffen. Statt den Wohnungsbau anzukurbeln, führt das Gesetz zu Bürokratie, Bußgeldern und einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentum.

Wir Freie Demokraten sagen: So geht es nicht!

Unterstützen Sie unsere Petition gegen das Leerstandsgesetz und setzen Sie ein Zeichen für mehr Freiheit, mehr Vertrauen in private Wohnungseigentümer und weniger Bürokratie im Wohnungsbau in Hessen.

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FAQ

Was bezweckt die Landesregierung mit dem Gesetz?
Die schwarz-rote Landesregierung will mit ihrem Leerstandsgesetz verhindern, dass Wohnungen über längere Zeiträume absichtlich leer stehen – etwa in Erwartung steigender Mieten oder Verkaufserlöse. Vorgesehen sind behördliche Eingriffsmöglichkeiten wie Meldepflichten, Bußgelder und Genehmigungspflichten bei längerem Leerstand. Ziel ist es, bestehenden Wohnraum besser zu nutzen und der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.

Warum lehnen die Freien Demokraten das Gesetz ab?
Wir Freie Demokraten halten das Gesetz für einen unverhältnismäßigen Eingriff in das private Eigentum. Die Gründe:

  • Die Leerstandsquoten in hessischen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sind insgesamt niedrig.
  • Temporärer Leerstand – etwa wegen Renovierungen, Modernisierungen oder Mieterwechsel – ist normal und unvermeidbar.
  • Ein funktionierender Wohnungsmarkt braucht Flexibilität: Wohnungen müssen leerstehen können, damit Menschen überhaupt umziehen können.
  • Das Gesetz signalisiert ein tiefes Misstrauen gegenüber privaten Eigentümern und Vermietern.
  • Es drohen Bußgelder und erheblicher bürokratischer Aufwand, etwa durch Melde- und Nachweispflichten.
  • Es schwächt das Vertrauen privater Bauherren und Investoren in den hessischen Wohnungsmarkt – obwohl genau diese Investitionen für mehr Wohnraum dringend gebraucht werden.

Wie soll das Gesetz umgesetzt werden?
In angespannten Wohnungsmärkten sollen Kommunen künftig Satzungen erlassen können, die eine Genehmigungspflicht für Leerstände von mehr als sechs Monaten vorsehen. Eigentümer und Verwalter sollen verpflichtet werden, Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und behördliche Kontrollen zu dulden. Bei Verstößen drohen Bußgelder – in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro.

Was bedeutet das konkret für Eigentümer?
Wohnungseigentümer geraten unter Generalverdacht, sobald eine Wohnung länger leer steht. Sie müssen detaillierte Nachweise liefern, Formulare ausfüllen, mit Behörden kooperieren – und bei Verstößen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Das erhöht nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern auch das wirtschaftliche Risiko für Eigentümer.

Was wird mit dem Gesetz tatsächlich erreicht?
Das Gesetz schafft keinen einzigen Quadratmeter neuen Wohnraum. Es sorgt vor allem für mehr Bürokratie – sowohl für Eigentümer als auch für die kommunalen Verwaltungen. Zudem schreckt es private Bauherren und Investoren ab, die aber entscheidend für die Schaffung neuen Wohnraums und die Modernisierung alter Häuser sind. Aus unserer Sicht geht das Gesetz am Kern des Problems vorbei.