Mehr Innovation durch weniger Bürokratie

03.04.2019

Bei der Unternehmensgründung, beim Bauantrag oder bei der Beantragung von Fördergeldern – Bürokratie blockiert Hessen. Insbesondere Unternehmen sind massiv von bürokratischen Anforderungen belastet. Wo Mobilität geschaffen werden könnte, werden Meldepflichten erfüllt. Wo Dienstleistungen erfolgen sollten, werden Dokumentationen vorgenommen. Wo Innovationen vorangebracht werden könnten, werden Informationspflichten erledigt. Überall dort, wo personelle und finanzielle Ressourcen für Bürokratie aufgewendet werden müssen, fehlen sie für Innovation. Abbau von Bürokratie ist sozusagen ein Wachstumsprogramm „zum Nulltarif“.

Bürokratiemonster öffentliche Ausschreibung

Eine immense bürokratische Belastung – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – erfolgt durch die öffentliche Hand. Durch gesetzliche Vorgaben. Und bei der Vergabe von Aufträgen. Ob Dienst-, Bau- oder Lieferaufträge – meist sind es mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe oder freie Berufe, die davon betroffen sind. Diese Unternehmen bilden ein wichtiges Fundament der hessischen Wirtschaft. Hier werden Unternehmertum, soziale Verantwortung und Innovationsfreude über Generationen hinaus alltäglich gelebt.

Aber: Immer weniger Unternehmen beteiligen sich an öffentlichen Ausschreibungen, weil ihnen die Bewerbungsverfahren zu aufwändig sind. Das stellt eine kürzlich veröffentlichte Studie der IW Consult GmbH fest. Da müssen DIN-Normen erfüllt, Bankauskünfte erteilt und Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden. „Anstatt mehr Bürokratie und mehr Kosten zu verursachen, sollte die öffentliche Hand darauf schauen, dass sie die Unternehmen nicht zusätzlich belastet“, fordert Jürgen Lenders, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Seine Fraktion hatte die Studie in Auftrag gegeben.

Ein unkomplizierter Staat

Die Freien Demokraten haben sich zum Ziel gesetzt, unternehmerische Freiräume zu stärken und bürokratische Belastungen zu vermindern. Vor diesem Hintergrund treibt Lenders seit langem die Frage um, wie der Staat unkomplizierter werden kann. „Bereits vor einer Ausschreibung oder vor der Verabschiedung eines Gesetzes sollte für alle ersichtlich sein können, welche Aufwendungen für die beteiligten Akteure entstehen. Deshalb haben wir uns gefragt, wie wir Bürokratie messbar machen können“, erklärt Lenders den Auftrag der Studie. Die IW Consult hat schließlich einen Bürokratiekosten-Rechner entwickelt, der die Bewertung von bürokratischem Aufwand mit Hilfe einer Ampel-Kennzeichnung ermöglicht und so bereits vor der Entstehung von Bürokratie für Transparenz hinsichtlich der resultierenden Kosten sorgt. Auf diese Weise lassen sich auch gesetzliche Anforderungen miteinander vergleichen.

Hessen ist bürokratischer als Bayern

Am Beispiel von Reinigungsdienstleistungen liefert der Bürokratiekosten-Rechner das Ergebnis, dass Hessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mehr Nachweise verlangt als Bayern. Darüber hinaus zeigt sich auch, dass in Hessen häufiger soziale Nachweise verlangt werden, während in Bayern tendenziell eher Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen nachgefragt werden. Lenders ist vom Ergebnis der Studie begeistert: „Ob in der Schulverwaltung, im Gesundheitswesen oder bei der Beantragung des Personalausweises – ein solcher Bürokratiekosten-Rechner ist für fast jedes Verwaltungsverfahren denkbar, bei dem ein gesetzlicher Ermessensspielraum hinsichtlich der Anforderung von Unterlagen oder Bescheinigungen besteht.“ Lenders will das Land stärker in die Pflicht nehmen. Die Notwendigkeit von bürokratischen Auflagen soll verstärkt unter die Lupe genommen und Möglichkeiten für den Abbau eruiert werden – auch im Hinblick auf die Möglichkeiten durch die Digitalisierung. Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag wollen einer gesetzlichen Regelung schließlich nur noch dann grünes Licht geben, wenn sie weniger Bürokratie und mehr Innovation erlaubt.

Mit dem Bürokratiekosten-Rechner können die nachweisbedingten Kosten eines Unternehmens für die Teilnahme an einer Ausschreibung, hier am Beispiel von Reinigungsdienstleistungen, ermittelt werden.

Rote Ampel
Im Musterbeispiel „Rote Ampel“ führt insbesondere die Anforderung von Original-Nachweisen bereits im Angebotsverfahren zu spürbar erhöhten Einzelkosten bei den entsprechenden Nachweisen.

Grüne Ampel
Das Musterbeispiel „Grüne Ampel“ ist exemplarisch für eine bürokratiearme Ausschreibung: Es wird an vielen Stellen gänzlich auf Nachweise im Angebotsverfahren verzichtet und Original-Nachweise sind bei keinem Nachweis notwendig.