Zweifelhafte Nebenjobs von Landesbeamten
- FDP-Fraktion sieht Nebentätigkeit von Landesbeamten im Umfeld der Windkraftindustrie sehr kritisch
- Vertrauen der Bürger in die staatliche Verwaltung muss gewahrt bleiben
- Freie Demokraten werden mit Anfragen der Angelegenheit nachgehen
WIESBADEN – Anlässlich der bekannt gewordenen Nebenjobs einer Landesbeamtin als Lobbyistin für die Windkraftbranche erklärte René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Der von der schwarz-grünen Landesregierung massiv vorangetriebene Ausbau der Windkraft hat nicht nur eine energiepolitische Komponente, sondern ist auch ein millionenschweres Geschäft für die Windkrafthersteller, Investoren, Verpächter, Betreiber, Gutachter und Finanzdienstleister. Je Windkraftanlage sind Investitionen in Höhe von durchschnittlich etwa 5 Millionen Euro notwendig. Aktuell sind landesweit über 400 Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren. Das entspricht einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 2 Milliarden Euro. Von diesem großen Kuchen wollen natürlich viele etwas abhaben. Vor diesem Hintergrund sieht die FDP-Fraktion die Nebentätigkeit von Landesbeamten im Umfeld der Windkraftindustrie sehr kritisch.“
Konkret geht es um den Fall einer Beamtin im Regierungspräsidium Gießen, die von Amts wegen mit der Genehmigung von Windkraftanlagen betraut ist, aber im Rahmen einer privaten Nebentätigkeit für den Bundesverband der Windkraftindustrie als Referentin und Expertin tätig war. Ziel des zweitägigen Seminars des Verbandes, für das die Teilnehmer pro Kopf immerhin bis zu 1.190 Euro bezahlen mussten, war es, von Experten konkrete Tipps zu bekommen, wie man auf Genehmigungsverfahren Einfluss nehmen und vor allem gegen die Nebenbestimmungen in Genehmigungen vorgehen kann, die die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen verschlechtern. In solchen Nebenbestimmungen schreiben die Behörden beispielsweise Abschaltzeiten zum Schutz der Anwohner oder gefährdeter Vogelarten fest.
Rock erklärte weiter:
„Es ist absolut inakzeptabel, dass Landesbeamte in privater Nebentätigkeit Investoren beraten, wie sie gegen Auflagen der eigenen Behörde vorgehen können. Das Hessische Beamtengesetz schreibt fest, dass Nebentätigkeiten dann zu untersagen sind, wenn die Sorge besteht, dass die Unbefangenheit von Beamten beeinträchtigt werden könnte und wenn die Behörde, an der der Beamte beschäftigt ist, mit solchen Angelegenheiten befasst ist bzw. befasst sein könnte. Insofern hätte die Beamtin des Regierungspräsidiums Gießen niemals diese Nebentätigkeit ausüben dürfen. Dass die CDU-Grüne Landesregierung an solchen Zuständen aber keinen Anstoß nimmt, ist ein Skandal. Das Vertrauen der Bürger in die staatliche Verwaltung, die allein nach Gesetz und Recht handeln muss, wird damit zunehmend zerstört.
In den ‚Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung‘ des Bundesinnenministeriums werden als besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete solche Aufgaben benannt, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Genehmigungen und Auflagen stehen. Ich will deshalb von der Landesregierung wissen, ob es bei den Regierungspräsidien angesichts des milliardenschweren Geschäfts mit der Windkraft eine den Bundesempfehlungen entsprechende Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Korruption gibt und wie diese ganz konkret aussieht.“
Download der Kleinen Anfrage betreffend Mitarbeit von Beamten bei Lobbyverbänden als PDF-Datei.