Verkaufsoffene Sonntage

11.05.2016
  • Vorschläge der Grünen verschärfen Konflikte um verkaufsoffene Sonntage, statt sie zu lösen
  • Streichung des Anlassbezuges und Beibehaltung der maximal vier verkaufsoffenen Sonntage wäre nach wie vor einfache und rechtsichere Lösung

Anlässlich der Vorschläge des Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Hessischen Landtag erklärte zur Neuregelung der verkaufsoffenen Sonntage in Hessen der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jürgen LENDERS: „Nachdem nunmehr seit über einem Jahr unser Vorschlag vorliegt, das so genannte Sonderereignis als Voraussetzung für die Veranstaltung eines verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertages zu streichen, haben nun die Grünen signalisiert, dass sie nicht bis zum Jahr 2019 mit einer Neuregelung warten wollen, wie es die Union plant. Dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, wird angesichts der mittlerweile regelmäßigen Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang und den erheblichen Folgen für Handel, Kommunen und Beschäftigte niemand mehr ernsthaft bestreiten können. Die Grünen haben allem Anschein nach zumindest die Probleme erkannt, doch bedauerlicherweise die völlig falschen Schlüsse gezogen. Denn der Vorschlag der Grünen zeigt zwar deren grundsätzliche Gesprächsbereitschaft, verschärft die Situation aber eher noch: Zum ersten würde das rheinland-pfälzische Anhörungsmodell, das Wagner offenbar vor Augen hat, dazu führen, dass Kommunen und Händler vor Ort von Anfang an, wenn ein verkaufsoffener Sonntag geplant wird, unter einen massiven Rechtfertigungsdruck kämen, der zu einer Reduzierung bis hin zu einer völligen Abschaffung der verkaufsoffenen Sonntage führen könnte. Zum zweiten würde eine Reduktion auf maximal drei Sonntage vor allem in größeren Städten den Einzelhandel in den Stadtteilen massiv schädigen, da ein Tag weniger zur Verfügung stünde, an dem gezielt in einem bestimmten Teil der Kommune geöffnet und damit ein erhöhter Besucherstrom erreicht werden kann. Und zum dritten soll der Anlassbezug für die Veranstaltung eines verkaufsoffenen Sonntages bestehen bleiben, welcher der wesentliche Grund für sämtliche Gerichtsverfahren gewesen ist.“

Lenders weiter:

„Aus diesen Gründen halten wir nach wie vor an unserem Vorschlag fest: Wir wollen lediglich das Erfordernis von Festen, Märkten oder Messen streichen und ansonsten die sinnvollen Regelungen, die einen guten Kompromiss zwischen dem Sonntagsschutz und den Interessen von Kunden, Handel und Beschäftigten darstellen, beibehalten. Insbesondere soll es weiterhin maximal vier Sonntagsöffnungen – die auch schon bisher erlaubt sind – geben, sodass auch künftig kein Beschäftigter an mehr als eben diesen vier Sonn- oder Feiertagen arbeiten muss. Wir erwarten, dass die CDU jetzt vor dem Hintergrund der Vorschläge ihres Koalitionspartners endlich die grundsätzliche Blockadehaltung aufgibt und eine moderne Lösung ermöglicht, wie es auch die kommunalen Spitzenverbände, der Einzelhandel und beispielsweise auch ihr eigener zuständiger Dezernent in Frankfurt seit langem fordern. Dass sich die Union bisher hinter einer Gesetzesevaluierung im Jahr 2019 versteckt und damit das Problem auf die Zeit nach der nächsten Landtagswahl schiebt, ist ein Armutszeugnis und schadet nicht zuletzt auch den Beschäftigten in Hessen.“