Umgang der Polizei mit Straftaten von Flüchtlingen
Anlässlich der Medienberichte, wonach es in Hessen Anweisungen innerhalb der Polizeibehörden geben soll, über Straftaten von Flüchtlingen nicht oder nur eingeschränkt die Öffentlichkeit zu unterrichten, erklärte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Wenn die im Zuge der Vorkommnisse in Köln in der Silvesternacht angeblich von einem „hohen Polizeibeamten“ vorgebrachten Vorwürfe über eine besondere, eingeschränkte Kommunikationspraxis bei Straftaten von Flüchtlingen in Hessen wahr sind, wäre dies ein waschechter Skandal. Es kann nicht sein, dass hierbei andere Maßstäbe hinsichtlich der Veröffentlichung gelten, nur um vermeintlich rechtspopulistische Instrumentalisierung zu verhindern. Wir erleben nämlich nicht nur in Köln, sondern auch in ähnlich gelagerten Fällen, dass gerade das Verschweigen von Sachverhalten eher dazu führt, dass Spekulationen ins Kraut schießen und Verunsicherung geweckt wird, die Rechtsradikale gerade für ihre Propaganda nutzen. Außerdem schürt dies das Gefühl in der Bevölkerung, dass Politik eine bewusste Desinformation dort betreibt, wo ein Konfliktpotential entstehen könnte. Dies kann keine geeignete Basis sein, um gerade in der Flüchtlingskrise Vertrauen und Verständnis für die großen Anstrengungen zu wecken, die noch notwendig sein werden, um diese zu meistern.“
Wolfgang GREILICH, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, ergänzte: „Die bisherigen offiziellen Erklärungen von Seiten des Hessischen Innenministeriums sind alles andere als eindeutig. Es darf sich auf keinen Fall der Eindruck verfestigen, dass die politisch Verantwortlichen versuchen, sich bei handfesten Schwierigkeiten mit einer Informationspolitik nach der „Salami-Taktik“ aus der Affäre zu ziehen. Aus diesem Grund haben die Freien Demokraten für die Sitzung des Innenausschusses im Hessischen Landtag am kommenden Donnerstag (21. Januar) einen Dringlichen Berichtsantrag eingebracht, um zu klären, ob und wenn ja welche Vorgaben es durch das Ministerium an die nachgeordneten Behörden gibt, wie mit Straftaten von Flüchtlingen umgegangen wird. Insbesondere wollen wir wissen, ob es tatsächlich Anweisungen gibt, über bestimmte Straftaten nicht oder nur auf Presseanfragen hin zu berichten, wenn der Täter einen Migrationshintergrund hat bzw. Flüchtling ist. Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, scheint uns erklärungsbedürftig, was das Ministerium meint, wenn die Polizeidienststellen zu einem sensiblen Umgang mit dem Thema Flüchtlinge angehalten werden und nach welchen Kriterien Informationen als „nicht pressefrei“ eingestuft werden.“
„Niemand kann ernsthaft erwarten, dass die massenhafte Einwanderung ohne Probleme von statten gehen kann. Es treffen nicht nur viele Menschen, sondern völlig unterschiedliche Kulturen aufeinander. Gerade um das Zusammenleben zu ermöglichen darf es daher keinen Zweifel daran geben, dass für alle die gleichen rechtstaatlichen Regeln gelten und diese auch entschieden durchgesetzt werden. Und hierzu gehört auch, dass offen über Konflikte berichtet wird, ohne falsche Rücksichtnahme auf die Herkunft.“
Download des Dringlichen Berichtsantrag im PDF-Format.