Nutzung von Heckwarnanlagen durch die Feuerwehr

  • Verkehrsleitende Warntafeln bei Unfällen tragen erheblich zur Sicherheit von Rettungskräften und Autofahrern bei
  • Faktisches Verbot durch den Verkehrsminister nicht nachvollziehbar
  • Hessen muss Ausnahmegenehmigungen wieder erteilen

Auf Grund einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aus dem Jahr 2013 hat Verkehrsminister Al-Wazir Ende 2016 die Ausnahmegenehmigungen für hessische Feuerwehren aus dem Jahr 2009, die diesen erlaubt hat, bei Einsätzen auch Heckwarnsysteme zu benutzen, durch die der Verkehr gezielt nicht nur gewarnt sondern auch gelenkt werden kann, zurückgenommen. Damit dürfen ersteintreffende Feuerwehreinheiten nur noch mit drei Paar horizontal nach hinten wirkenden Leuchten für gelbes Blinklicht vor Gefahren warnen, nicht aber den Verkehr lenken. Hierzu erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Es ist bedauerlich genug, dass es insbesondere auf Schnellstraßen und Bundesautobahnen immer wieder zu Gefährdungen von Einsatzkräften der Feuerwehr und Rettungskräften an Unfall- bzw. Einsatzstellen kommt. Wieso der hessische Verkehrsminister mit dem faktischen Verbot für Feuerwehren, als Ersthelfer vorläufig auch verkehrsleitende Maßnahmen zu ergreifen, die Sicherheit von Rettungskräften und auch Autofahrern bei Verkehrsunfällen unnötig zusätzlich gefährdet, ist für uns schlicht nicht nachvollziehbar. Bereits 2009 hatte der ehemalige Verkehrsminister Posch erkannt, dass gerade Heckwarnsysteme mit verkehrsleitenden Funktionen in besonderer Weise geeignet sind, Autofahrer vor bestehenden gefährlichen Situationen nach Unfällen und bei Bergungsarbeiten zu warnen und eine klare Verkehrssituation herzustellen. Aus diesem Grund hatte er damals entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt. Dieses System hat sich bewährt, die ersteintreffenden Einsatzkräfte und deren Fahrzeuge abzusichern und zu verhindern, dass es zu schweren Verletzungen derer kommt, die Menschen in Notlagen zu Hilfe kommen!“

Greilich weiter:

„Schlimm genug, dass bei der letzten Gesetzesänderung auf Bundesebene tatsächlich und ohne Sinn und Verstand der Versuch gemacht wurde, dies zurückzudrehen und damit auch die hessischen Ausnahmegenehmigungen nicht mehr bestehen bleiben konnten. Dennoch hätte der Verkehrsminister die Möglichkeit, auch nach der geänderten Rechtslage von dem neuen § 52 Abs. 11 StVZO nach § 70 Abs. 1 StVZO neue Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Dies hat Al-Wazir jedoch nicht getan. Dies gefährdet in unverantwortlicher Weise und ohne Not die Sicherheit der Einsatzkräfte auf Hessens Straßen massiv.“

„Wir fordern daher nicht nur den Verkehrsminister auf, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen – wir erwarten auch vom Innenminister, der für die Sicherheit der Rettungskräfte in besonderer Weise Verantwortung trägt, seinen Amtskollegen zur Vernunft zu bringen. Darüber hinaus erwarten wir, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Regelungen einsetzt, sodass bundesweit flächendeckend und ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung Heckwarnanlagen mit verkehrsleitenden Funktionen für Feuerwehr und Rettungskräfte zugelassen werden.“

Hinweis:
Die FDP-Fraktion hat hierzu einen Antrag im Landtag eingebracht (Drs. 19/4361), der in der Sitzung des Innenausschusses am Donnerstag, den 12.01. (10 Uhr) sowie in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am selben Tag (14 Uhr) in öffentlicher Sitzung behandelt werden soll.

Die FDP-Fraktion hat überdies mit Schreiben vom heutigen Tage den Innenminister darum gebeten, in derselben Sitzung des Innenausschusses am 12.01. eine kurze Bilanz der Sicherheitsbehörden zur Silvesternacht 2016/2017 in Hessen zu ziehen. Hierzu ist ebenfalls beantragt, die Öffentlichkeit zuzulassen.