Ladenöffnung

21.04.2016
  • Kommunen und Handel endlich Rechtssicherheit geben
  • Sonntagsöffnung ist als Marketinginstrument für den Handel unerlässlich

„Die Abschaffung des Anlassbezuges im Ladenöffnungsgesetz ist ein Anliegen von Kommunen und Handel, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die teuren kurzfristigen Absagen der verkaufsoffenen Sonntage in Frankfurt, Weiterstadt und Bad Soden zeigen, dass der Landesgesetzgeber dringend gefordert ist, jetzt nachzusteuern“, erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH.

Rentsch weiter:

„Sowohl die Kommunen als auch Wirtschaft und Handel haben in der Anhörung bestätigt, dass die Abschaffung des Sonderereignisses bei der Sonntagsöffnung zu mehr Rechtssicherheit und fairem Wettbewerb mit dem Onlinehandel beitragen würde. Damit wollten wir zu einer Belebung der Innenstädte beitragen und gerade für kleinere Händler Verbesserungen gegenüber den großen Einzelhandelsketten schaffen. Da der FDP-Gesetzentwurf weiterhin maximal vier verkaufsoffene Sonntage vorsieht, ist eine Gefährdung der Sonntagsruhe und der Arbeitnehmerinteressen nicht zu befürchten. Kein Arbeitnehmer wird auch zukünftig mehr als vier Sonntage arbeiten müssen.

Obwohl die Koalition durchblicken ließ, dass eine Abschaffung des Sonderereignisses aus ihrer Sicht auch sinnvoll wäre, verschanzte man sich hinter fadenscheinigen Ausreden, um nicht einem FDP-Gesetzentwurf zustimmen zu müssen. Es wird Zeit, dass die Gesetzeslage an die Realitäten angepasst wird.“