Denkmalschutzgesetz

24.11.2016
  • Denkmalschutz-Novelle schwächt den Denkmalschutz
  • Die Interessen von Windkraftanlagenbetreibern können künftig den Denkmalschutz aushebeln
  • Finder werden nicht mehr fair behandelt und angemessen entschädigt

„Die vorliegende Denkmalschutz-Novelle schwächt den Denkmalschutz in Hessen“, stellte Nicola BEER, kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion anlässlich der heutigen Zweiten Lesung der Änderung des Denkmalschutzgesetzes fest.

„Insbesondere kann zukünftig der Denkmalschutz durch die Interessen von Windkraftanlagenbetreibern ausgehebelt werden. Denn nichts anderes ist das Ziel, wenn zukünftig die Interessen von Klima- und Ressourcenschutz gem. § 9 ABS. 1 Satz 3 bei allen Entscheidungen und Genehmigungen besonders zu berücksichtigen sind und daraufhin als überwiegendes öffentliches Interesse gem. § 18 Abs. 3 direkt dazu führen, dass eine Genehmigung zum Eingriff oder gar zur Beseitigung des Denkmals zu erteilen ist. Damit wird die bisherige gleichberechtigte Einzelfall-Abwägung aller Belange aufgegeben. Ergebnis ist ein Denkmalschutzgesetz, das erstmals das öffentliche Interesse nicht mehr auf den bestmöglichen Erhalt des Denkmals bezieht. Das ist grotesk!

Doch damit nicht genug: Auch die Stellung von Findern, die legal auf kulturhistorisch wertvolle Funde gestoßen sind, wird sich künftig verschlechtern. Zum einen erhalten sie nun nicht mehr einen angemessenen Finderlohn, der sich nach dem Verkehrswert und der kulturhistorischen Bedeutung des Fundes bemisst, sondern lediglich einen Finderlohn nach § 971 BGB wie bei einer x-beliebigen Fundsache auch. Erschwerend kommt für Finder noch hinzu, dass die Denkmalschutzbehörde in Zukunft nicht mehr innerhalb von drei Monaten entscheiden muss, ob sie den Fund als kulturhistorisch wertvoll einstuft und den Fund behalten möchte. Sie ist künftig an keinerlei Fristen mehr gebunden, der ehrliche Finder bleibt machtlos im Ungewissen. Damit ist zu befürchten, dass der Anreiz für Finder entfallen könnte, ihre Funde zu melden und abzugeben.“

„Obwohl die Gesetzesänderung auch Korrekturen und Ergänzungen, wie die Berücksichtigung von Barrierefreiheit, die auch wir aufgenommen sehen wollen, beinhaltet, können wir deshalb der Schwerpunktsetzung des Gesetzes, der großen Linie, nicht zustimmen“, erklärte Beer abschließend.