Clearingstelle Taunuskamm

16.12.2016
  • Protokolle der Clearing-Gespräche belegen politischen Druck auf Verwaltung
  • Keine neuen Fakten – Ablehnung zwingend
  • Umweltministerin Hinz beugt rechtsstaatliche Grundsätze im Interesse des Investors

WIESBADEN – Anlässlich der vom Verein „Rettet den Taunuskamm“ gerichtlich erstrittenen Herausgabe der Protokolle der Clearing-Gespräche zur Genehmigung des Windparks Taunuskamm erklärte René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Die Protokolle der Gespräche, die auf Veranlassung der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz zwischen Vertretern des Regierungspräsidiums Darmstadt als gesetzlicher Genehmigungsbehörde und anderen Fachbehörden sowie Vertretern des Investors Taunuswind stattgefunden haben, belegen einmal mehr, um was es hier wirklich geht: Durch Umdeutung klarer gesetzlicher Vorgaben sollen Windkraftanlagen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht genehmigungsfähig sind, genehmigungsfähig gemacht werden. Es geht um viel Geld, um mehrere Millionen Euro, die der Investor bereits in das Projekt gesteckt hat. Dieses Geld soll nun mit Hilfe politischer Kontakte zum Umweltministerium gegen den Willen des Regierungspräsidiums als Genehmigungsbehörde gerettet werden.“

ROCK weiter:

„Die Protokolle zeigen, dass die Bedenken der Fachbehörden besonders beim Trinkwasserschutz, beim Denkmalschutz und im Baurecht massiv sind und weiterhin bestehen. Weitere Verfahrensbeteiligte wie Umweltschutzverbände oder die Stadt Taunusstein wurden gar nicht erst zu den Gesprächen geladen. Die einseitige Parteinahme einer hessischen Ministerin zugunsten eines einzelnen privaten Investors gegen die versammelten Fachbehörden ist einmalig in der jüngeren Geschichte unseres Landes. Wie bei einem Tribunal wurden die Vertreter des Regierungspräsidiums vorgeladen und mussten sich wie bei einem Kreuzverhör vernehmen lassen. Der politische Druck ist riesig.“

ROCK abschließend:

„Eines der grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates ist es, dass Behörden nur auf der Basis von Recht und Gesetz handeln. Wir bewegen uns in einem gebundenen Genehmigungsverfahren, in dem eine Genehmigung zwingend zu erteilen bzw. zu verweigern ist, wenn die jeweils entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dieses Grundprinzip öffentlichen Handelns, in das die Bürger in unserem Land vertrauen, werden im Fall Taunuskamm gebrochen. Das Ministerium hat selbst erklärt, dass die Clearingstelle keine neutrale Stelle sei, sondern im Sinne der Antragsteller dafür sorgen solle, dass Windkraftanlagen auch dort gebaut werden können, wo sie nach Ansicht der Fachbehörden das Trinkwasser gefährden, Denkmäler tangieren und baurechtlichen Vorgaben und Abstandsregeln nicht entsprechen. Die Grünen können die Gesetze nicht ändern, weil es dafür keine Mehrheit gibt. Deshalb sollen nun auf dem Verwaltungsweg rechtsstaatliche Grundregeln außer Kraft gesetzt werden. Ich erwarte vom Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, dass er dem Treiben seiner Ministerin endlich ein Ende setzt und sie an ihren Amtseid erinnert.“