Bericht des LRH zum Ausbau des Flughafens Kassel-Calden

19.05.2016

Anlässlich des Berichts des Landesrechnungshofes zum Ausbau des Flughafens Kassel-Calden erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS: „Der Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) hat Mängel bei der Vergabe von Aufträgen durch die Flughafengesellschaft Kassel-Calden festgestellt und Vergabeverstöße moniert, die nach Auffassung des LRH zu Rückforderungen in zweistelliger Millionenhöhe führen würden. Das von Staatsminister Al-Wazir geführte Wirtschaftsministerium hingegen beziffert die möglichen Rückforderungen durch die Verstöße basierend auf zwei Rechtsgutachten der Flughafengesellschaft auf etwa 1,9 Millionen. Das wären bei geprüften 130 Millionen Fördermitteln 1,5 Prozent der Fördermittel. Wir fordern nun, dass diese Gutachten in den zuständigen Ausschüssen vorgelegt und zusammen mit dem Bericht diskutiert werden, damit das Parlament genaueren Einblick in den gesamten Sachverhalt erhält und eine umfassende Bewertung aller Fakten ermöglicht wird. Ob und wenn ja in welcher Höhe ein Schaden durch die durch Dokumentationsmängel verursachten Vergabefehler der Flughafengesellschaft entstanden ist, muss nunmehr transparent aufgeklärt werden.“

Weiter erklärte Lenders:

„Der Rechnungshof selbst hat festgestellt, dass unmittelbar nach Erteilung des Zuwendungsbescheides an die Flughafengesellschaft im Mai 2011 das Wirtschaftsministerium den Bescheid an den LRH eigenständig zur Kenntnis übersandt hat. Dem daraufhin vom LRH geäußerten Vorschlag, die Vorgaben an die Flughafengesellschaft bei Aufträgen im Zuwendungsbescheid vergaberechtlich zu verschärfen, haben sich das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium in der Folge in einem gemeinsamen Schreiben angeschlossen. Anschließend wurden die Nebenbedingungen des Bescheides im Jahr 2012 dergestalt verschärft, dass statt der rechtlich möglichen freihändigen Vergabe oder beschränkten Ausschreibung nun das strengere offene Verfahren angewendet wird.“