Aufhebung von Haftbefehlen gegen Terrorverdächtigen

29.02.2016

Anlässlich der Antworten der Landesregierung auf den Dringlichen Berichtsantrag der FDP-Fraktion ‎in der heutigen Sondersitzung des Rechtsausschusses erklärte der rechtspolitische Sprecher der Freien Demokraten, Florian RENTSCH: „Die Ausführungen der Justizministerin geben bedauerlicherweise auch weiterhin Grund zur Besorgnis. Zwar ist der Verdächtige von Anfang an nicht in Untersuchungshaft gewesen und damit nicht etwa erst deshalb auf freien Fuß gelangt, weil das Verfahren zu lange dauert – jedoch haben wir heute eindeutig gehört, dass es eine Überlastungsanzeige der Staatsschutzkammer gibt. Dabei ist derzeit nur ein einziges Verfahren – das jedoch nachvollziehbarer Weise sehr umfangreich ist – in Staatsschutzsachen anhängig. ‎Wenn die Ministerin dann zu Protokoll gibt, dass weitere 94 Ermittlungsverfahren gegen Terrorverdächtige laufen, drängt sich die Frage auf, wie das Gericht das bewältigen soll. Hier läuft die hessische Justiz absehbar vor eine Wand. Und wenn die zuständige Ministerin dies noch nicht einmal als berichtenswert betrachtet, kann von transparentem Handeln wohl kaum die Rede sein.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Die Landesregierung und allen voran die Justizministerin hat ‎selbst die Einführung des Paragraphen 89 a Strafgesetzbuch massiv forciert – nur um jetzt die daraus folgenden Gerichtsverfahren nicht ordentlich betreiben zu können. Abgesehen davon, dass Schwarz-Grün bei der Durchsetzung des Rechtsstaates ein weiteres Mal eine äußerst schwache Figur macht – hier geht es um Verdächtige, denen besonders schwere Straftaten zur Last gelegt werden. Wenn die Verfahren hier nicht zügig abgehandelt werden können, kann daraus ein echtes Sicherheitsrisiko für Hessen werden.“