Schwarz-Grün ist Bremsklotz beim Wohnungsbau
In Hessen mangelt es an Wohnraum – insbesondere in den Ballungsräumen. Nach einer von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Prognose fehlen bis zum Jahr 2040 mehr als eine halbe Million Wohnungen – allein bis 2020 müssen jährlich rund 37.000 Wohnungen entstehen, um den Bedarf zu decken.
Besonders betroffen sind das Rhein-Main-Gebiet und Südhessen. Hier müssten allein in den kommenden vier Jahren 150.000 Wohnungen gebaut werden. Aber auch im ländlichen Raum mangelt es an notwendigen Investitionen. Die Steigerung der Lebensqualität durch Investitionen in Straßen, Kinderbetreuung, Bildungseinrichtungen und digitale Infrastruktur ist der Schlüssel, um den Druck auf die Städte zu mindern. Bedauerlicherweise investiert Schwarz-Grün jedoch deutlich weniger in die Zukunft unseres Landes als nötig: Hessen hat die drittniedrigste Investitionsquote in ganz Deutschland. So können die wirklich notwendigen Voraussetzungen für eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt nicht geschaffen werden.
Hinzu kommt, dass es dem Staat – und insbesondere den Kommunen – in der kurzen, zur Verfügung stehenden Zeit unmöglich sein wird, die große Anzahl an benötigten Wohnungen zu schaffen, wenn sie nicht den Schulterschluss mit dem privaten Wohnungsbau suchen. Um Investitionsanreize zu schaffen, muss das Land endlich die richtigen Rahmenbedingungen setzen.
Beim derzeitigen Zinsniveau in Verbindung mit dem angespannten Wohnungsmarkt müssten eigentlich Wohnungen ohne Ende entstehen. Allerdings ist es kein Wunder, das dem nicht so ist, denn Schwarz-Grün wirkt durch das Aufstellen bürokratischer Hürden und der Knebelung von Eigentümern wie ein Bremsklotz beim Wohnungsbau. Bisher haben fast alle Maßnahmen der Landesregierung in diesem Bereich nur dazu geführt, dass das Wohnen in Hessen letztendlich teurer wird.
Schwarz-Grün blockiert den Wohnungsbau in Hessen durch…
…die Einführung der Mietpreisbremse!
Seit November 2015 gilt in Hessen die Mietpreisbremse. Danach darf in 16 hessischen Städten und Gemeinden die Miete künftig bei einer Neuvermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allein die Tatsache, dass ein Eigentümer Sorge hat, seine Kosten nicht durch eine entsprechende Anpassung der Mieten decken zu können, führt dazu, dass eine Zurückhaltung bei Investitionen gerade im niedrigeren Preissegment erfolgt. Hinzu kommt, dass die Mietpreisbremse ihr Ziel – nämlich die Mieter vor steigenden Mieten zu schützen – bislang überhaupt nicht erfüllt hat. Mietsenkungen sind letztlich nur durch ein größeres Angebot möglich, das durch die Mietpreisbremse jedoch erschwert wird.
…die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe!
Die sogenannte Fehlbelegungsabgabe ist ein Instrument aus den 1970er Jahren, das inzwischen in allen Bundesländern abgeschafft wurde – unter unserer Verantwortung auch in Hessen. Aus gutem Grund: Denn die Abgabe ist ein reines Placebo. Sie ist ebenso wenig geeignet, Fehlbelegungen im sozialen Wohnungsbau zu vermeiden, wie Einnahmen für den Wohnungsbau zu generieren. Stattdessen werden die Einnahmen in der Regel von den horrenden Verwaltungskosten aufgefressen. Zudem trifft die Abgabe genau die Falschen – nämlich diejenigen, die gerade so die Einkommensgrenze überschreiten. Obwohl sie immer noch als Geringverdiener gelten, werden sie durch die zusätzlichen Nebenkosten belastet. Doch dank Schwarz-Grün gilt sie seit dem 01.07.2016 wieder in 101 hessischen Kommunen und verteuert damit das Wohnen.
…die Abschaffung der Eigentumsförderung!
Gemeinsam mit der CDU hatten wir im Wohnraumfördergesetz die Möglichkeit geschaffen, dass auch Eigentumserwerb gefördert werden kann. Dies ist einerseits ein guter Beitrag für die Altersvorsorge und bietet gerade für junge Familien die Möglichkeit, ein Eigenheim oder eine Wohnung außerhalb der Stadt zu erwerben, wodurch der Druck auf dem Mietwohnungsmarkt gesenkt werden kann. Leider hat die schwarze-grüne Landesregierung diese Möglichkeit auf Druck der Grünen wieder gestrichen und die Wohnraumförderung auf den Mietwohnungsbau reduziert.
…die Milieuschutz- und Stellplatzsatzung!
Bürokratische Verordnungen wie Milieuschutz- und Stellplatzsatzungen entstehen derzeit in einigen großen Städten. Das beabsichtigte Ziel, die Gentrifizierung zu verhindern, wird gerade von den Grünen vor Ort forciert. Allerdings werden auf diese Weise sowohl jegliche Investitionen verhindert als auch Eigentümer darin gebremst, Umbauten, wie Aufstockungen etc., vorzunehmen, die die Entstehung von Wohnraum zusätzlich ausbremsen.
…die Erhöhung der Grunderwerbs- und Grundsteuer!
Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf 6 Prozent bedeutet eine deutliche Verteuerung des Bauens, die am Ende auch zu Lasten der Mieter geht. Jeder Beitrag, der das Bauen teurer macht, bedeutet, dass weniger gebaut wird und damit die Preise weiter steigen.
…die geplante Einführung einer ÖPNV-Abgabe!
Der Plan der Landesregierung, Eigentümer für die Erschließung von ÖPNV-Angeboten zur Kasse zu bitten, ist ein weiterer Beitrag zur Verteuerung des Wohnens. Neben der Erhöhung der Grunderwerbssteuer, den massiven Anforderungen im Neubaubereich durch die Energieeinsparverordnung und weitere Bauvorschriften bedeutet jede Verteuerung des Wohnens einen Schritt in die falsche Richtung. Dies wird dazu führen, dass Wohnungen selbst außerhalb der Ballungsräume kaum noch unter 10 Euro pro Quadratmeter angeboten werden können.
…fehlendes Bauland!
Der Schlüssel zur Entstehung zusätzlicher Wohnungen ist die Bereitstellung von mehr Bauland. Zwar kann das Land nicht selbst Bauland ausweisen, allerdings bekämpfen die Grünen in den Regionalversammlungen und Kommunen jede mögliche Baulandausweisung massiv und blockieren damit den Wohnungsbau.