Wohnungsbau

16.08.2016

 

  • Zuständigkeit muss bei Ländern bleiben
  • Mehr Wohnraum nur durch weniger Vorschriften und Auflagen
  • Mehr Grundflächen für Wohnraum ausweisen

WIESBADEN: Florian RENTSCH, Vorsitzender der FDP Fraktion im Hessischen Landtag, lehnt die Forderung von Bundesbauministerin Barbara Hendricks nach Änderung des Grundgesetzes ab. Hendricks will mit der Änderung die Zuständigkeit für Wohnungsbau von den Ländern auf den Bund übertragen.

„Frau Hendricks ist eine der Gründe, warum es in Deutschland zu wenig bezahlbaren Wohnraum gibt. Nun will sie den Bock zum Gärtner machen. Sinn und Zweck der großen Föderalismusreform von 2006 war es, das Kompetenzwirrwar zwischen Bund und Ländern zu entflechten und klare Zuständigkeiten zu definieren, damit der eine nicht immer mit dem Finger auf den anderen zeigen kann, wenn nichts vorangeht.

Nun schlägt Frau Hendricks vor, die Zuständigkeit für den Wohnungsbau wieder zwischen Bund und Ländern aufzuteilen und schafft damit genau wieder die Probleme, die mühsam und durch jahrelange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ausgeräumt wurden.

In der Wohnungswirtschaft mangelt es doch nicht an zu wenig Vorschriften und Beamten, so dass eine zusätzliche Zuständigkeit des Bundes notwendig wäre. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die ständigen Verschärfungen der Energieeinsparverordnung, Eingriffe in den Wohnungsmarkt und Steuererhöhungen lassen die Baukosten immer weiter steigen, während Löhne und Gehälter und damit mögliche Mieteinnahmen relativ gleich bleiben. Dann ist es kein Wunder, dass trotz steigenden Bedarfs, vor allem in den Ballungsräumen, nicht genügend Wohnraum geschaffen wird.“

Rentsch weiter:

„Das Wohnungsproblem wird nicht gelöst, in dem neue Zuständigkeiten und Beamtenstellen beim Bund geschaffen werden, sondern in dem wir die Baukosten in den Griff bekommen, schneller neue Flächen ausweisen und und vor allem teure Auflagen abschaffen. Dann lohnt es sich auch wieder in den Wohnungsbau zu investieren.“