Reform des hessischen Verfassungsschutzgesetzes

  • Expertenkommission hat Unzulänglichkeiten des schwarz-grünen Entwurfs klar benannt
  • Koalition sollte Angebot einer parteiübergreifenden Gesetzesinitiative annehmen
  • Neuordnung des Verfassungsschutzes nach NSU-Debakel taugt nicht für parteipolitische Grabenkämpfe

Anlässlich der Landtagsdebatte um die Reform des hessischen Verfassungsschutzgesetzes erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Die voreilige Vorstellung des Entwurfs des Innenministeriums zusammen mit den Fraktionen von CDU und Grünen im Oktober 2014 hat der Koalition eine heftige Ohrfeige der überparteilich besetzten Expertenkommission eingebracht: Statt diese frühzeitig in die Gestaltung einzubinden, hat Schwarz-Grün aus reinem medialen Geltungsbedürfnis einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur für eine vernünftige Zusammenarbeit der Verfassungsschutzämter der Länder ungeeignet ist, sondern auch die Gesetzgebungskompetenzen des Landes überschreitet sowie das verfassungsgerichtlich geforderte Trennungsgebot verletzt und damit verfassungswidrig sein dürfte. Auch die Regelungen zum V-Leute-Einsatz stellen nach Auffassung der Kommission einen hessischen Sonderweg dar, der die Probleme aus dem NSU-Desaster nicht löst. Die Koalition tut also grundsätzlich gut daran, die überdeutlichen Worte der Kommission ernst zu nehmen und den stümperhaften Entwurf grundlegend zu überarbeiten.“

Greilich weiter:

„Wir sind der Auffassung, dass sich eine so sensible Materie wie die Neuordnung des Verfassungsschutzes in Hessen nach den massiven Fehlern, die es bei den NSU-Morden in der gesamten Republik gegeben hat, nicht für kleingeistige parteipolitische Grabenkämpfe oder Profilierungen eignet. Aus diesem Grund haben wir als Freie Demokraten bereits im Januar an die Obleute der Fraktionen im Landtag, denen ein ernsthaftes Interesse an einer sinnvollen Neuregelung des Verfassungsschutzes unterstellt werden kann, geschrieben und den Vorschlag unterbreitet, einen gemeinsamen, überparteilichen Entwurf zu erarbeiten, der die Kritikpunkte der Expertenkommission abarbeitet und sich an den großen Linien des gerade reformierten Bundesgesetzes orientiert. Wir sind bereit, diese Verantwortung auch als Oppositionsfraktion mit zu übernehmen. Dass dies bei herausragenden Themen gelingen kann, haben wir beispielsweise bei der Neuordnung des hessischen Datenschutzrechtes in der vergangenen Legislaturperiode gezeigt. Der Ball liegt nun bei Schwarz-Grün, ob sie an einer sachlichen Lösung interessiert sind oder ohne Not die Konfrontation suchen.“