Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs

16.08.2016

WIESBADEN – Anlässlich der Berichterstattung über die geplante Klagewelle von zwölf hessischen Kommunen gegen die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs erklärte der finanz- und kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h. c Jörg-Uwe HAHN: „Die formalen Beschlüsse der zwölf Kommunen, gegen die Landesregierung wegen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs zu klagen, sind nachvollziehbar und folgerichtig: Denn Finanzminister Schäfer kann doch nicht allen Ernstes erwarten, dass es die betroffenen „reichen“ Kommunen stillschweigend hinnehmen, dass sie für ihr kluges und nachhaltiges Wirtschaften letztlich abgestraft werden.  Im Ergebnis wurde durch die schwarz-grüne Neuordnung eine „Neidsteuer“ geschaffen, die durch das Fehlen jeglicher Anreize für solides Haushalten die völlig falschen Rahmenbedingungen setzt. Da wir davon überzeugt sind, dass die sogenannte „Solidaritätsumlage“ nicht nur ein ungeeignetes, sondern auch ein verfassungsrechtlich sehr fragwürdiges Instrument darstellt, können wir die vermeintliche Sorglosigkeit, die der Finanzminister angesichts der Klagewelle an den Tag legt, keineswegs nachvollziehen.“

Weiter erklärte Dr. h. c.  Hahn:

„Es ist doch paradox: Mit der vorliegenden Regelung haben die Landesregierung und Minister Schäfer letztlich einen Mechanismus in den KFA eingebracht, gegen den das Land Hessen in der vergangenen Legislaturperiode beim Länderfinanzausgleich vor Gericht gezogen ist. Dass eine wirklich faire und kommunalfreundliche Lösung anders ausgestaltet sein müsste, war also absehbar.“