Islamistische Aktivitäten im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften

  • Salafistische Aktivitäten im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften sind inakzeptabel
  • Ausführungen der Landesregierung werfen Nachfragen auf
  • Freie Demokraten erwarten bei Kommunikation der Landesregierung größtmögliche Transparenz

WIESBADEN – Im Zusammenhang der Beantwortung zweier Kleiner Anfragen der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag durch die Hessische Landesregierung (Drs. 19/2493 und 19/2494, siehe Anlage) erklärte der innenpolitische Sprecher der Freien Demokraten, Wolfgang GREILICH: „Die insbesondere Ende vergangenen Jahres vermehrt beobachteten Fälle, bei denen Islamisten versucht haben, als Helfer getarnt oder offen, neue Mitstreiter für ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen im unmittelbaren Umfeld von Flüchtlingseinrichtungen anzuwerben, waren höchst beunruhigend. Dies gilt ganz besonders, wenn unbegleitete minderjährige Ausländer, die selbst vor den Gräueltaten des islamischen Staates geflohen sind, nunmehr solchen Missionierungsversuchen ausgesetzt sind. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass der Innenminister erklärt hat, Hessen setze nunmehr auch vermehrt darauf, Asylsuchende in den Einrichtungen für diese Gefahren zu sensibilisieren und aufzuklären, um diesen Bestrebungen den Nährboden zu entziehen.“

„Auf unsere umfassenden parlamentarischen Fragen und die Antworten des Ministers hin haben sich allerdings einige Nachfragen ergeben: So sind uns sowohl aus Berichten in den Medien als auch durch eigene Recherche Fälle von Anwerbeversuchen bzw. salafistischen Aktivitäten im Umfeld von Flüchtlingseinrichtungen bekannt geworden, die in den Ausführungen des Innenministers nicht vorkommen. So macht die Landesregierung beispielsweise keine besonders detaillierten Angaben zu den Aktivitäten des als „Hassprediger“ bekannten Frankfurter Imams Said Khobaib S., der nach Informationen von Report Mainz nicht nur an salafistischen Anwerbeversuchen im Bereich der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen beteiligt gewesen, sondern auch durch Ansprachen am Hauptbahnhof in Frankfurt und unter Nutzung seiner Moschee in Fechenheim strukturiert vorgegangen sein soll. Zudem ist angesichts der Ausführungen des Ministers an einigen Stellen unklar, welche Rolle die Landesregierung und die Sicherheitsbehörden bei dem einen oder anderen Fall eingenommen haben: So wurde etwa Mitgliedern des Vereins „Weiße Flügel e.V.“ zwar der Zugang zu Flüchtlingen verwehrt und Dolmetschern, die mit ihnen kommuniziert hatten, sogar die Akkreditierung entzogen und Hausverbot in einer Unterkunft in Hanau erteilt; in der Beantwortung jedoch führt die Landesregierung aus, dass es keine Anhaltspunkte gäbe, dass der Verein extremistische Ziele verfolge.“

„Wir hatten daher Minister Beuth schon in einem persönlichen Schreiben vom 28. Januar gebeten, die Unklarheiten zu erläutern und zusätzliche Informationen zu geben. Bedauerlicherweise erfolgte bis heute trotz gegenteiliger Ankündigung keine Reaktion. Daher sehen wir uns gezwungen, unsere Nachfragen nunmehr im Rahmen der nächsten Sitzung des Innenausschusses (Donnerstag, 17. März, 10 Uhr) zu stellen. Wir erwarten, dass der Innenminister die offenen Fragen umfassend beantwortet und hoffen, dass sich dadurch sämtliche Unklarheiten beseitigen lassen. Eine Salami-Taktik in der Kommunikation solcher Vorfälle wäre einem sinnvollen, gemeinsamen Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht sonderlich zuträglich.“

Download der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2493 als PDF-Datei.

Download der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2494 als PDF-Datei.

Download des Dringlichen Berichtantrags Drucks. 19/3214 als PDF-Datei.