„Grundsteuerbremse“

10.10.2016
  • Grundsteuererhöhungsspirale muss durchbrochen werden
  • Maximalgrenze in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden festlegen
  • Nebenkosten für Mieter und Eigentümer begrenzen

„Mieter und Eigentümer haben in den vergangenen Jahren enorme Steigerungen bei den Nebenkosten hinnehmen müssen: Während in Sonntagsreden immer wieder bezahlbares Wohnen angemahnt wird, haben die Erlasse des Innenministers und die Anhebung der Nivellierungshebesätze im Kommunalen Finanzausgleich in Hessen eine Erhöhungsspirale der Grundsteuern in Gang gesetzt. Der Landesdurchschnitt der Grundsteuer B hat sich dabei von unter 300 Punkten in 2012 auf mehr als 400 Punkte im Jahr 2016 erhöht. Alleine im Jahr 2015 erhöhten 78 Städte und Gemeinden die Grundsteuer B um mindestens 100 Punkte. Es ist daher höchste Zeit, dass diese Erhöhungsspirale endlich durchbrochen wird“, erklärten Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, finanz- und kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, und Joachim PAPENDICK, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hessen, im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Hahn weiter:

„Die steigenden Grundsteuern sind nicht nur eine enorme Belastung für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes gerät durch den Anstieg zunehmend in Gefahr. Hessen hat sich mittlerweile von einem Land mit durchschnittlichen Steuersätzen zu einem Hochsteuerland entwickelt. In Verbindung mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer wird diese Entwicklung ein Hemmnis für den Wohnungsbau und hindert Familien zunehmend daran, Wohneigentum zu erwerben und sich damit eine wertvolle Altersvorsorge zu schaffen.

Wir fordern die Landesregierung daher auf, eine Höchstgrenze für die Grundsteuer festzulegen. Diese soll gutachterlich in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden. Denkbar wäre ein prozentualer Aufschlag auf den durchschnittlichen bundesweiten Grundsteuerhebesatz. Denn hierdurch könnte vermieden werden, sich einmalig auf eine statische Grenze festzulegen, die dann immer wieder angepasst werden müsste. Die Möglichkeit der Festlegung einer solchen Grenze wird den Ländern ausdrücklich durch das Grundsteuergesetz des Bundes eingeräumt. Eine so gefundene Höchstgrenze würde die Steuererhöhungsspirale dämpfen und wäre zum Wohle von Mietern, Eigentümern und der hessischen Wirtschaft.“

Papendick weiter:

„Die jährlichen Kommunalsteueranalysen des Bundes der Steuerzahler Hessen belegen, dass sich die Belastung der Bürger und Unternehmen immer weiter erhöht. Insbesondere 2015 waren die kommunalen Steuererhöhungen dramatisch. Wir haben deshalb schon damals eine absolute Obergrenze für die Grundsteuer B von 600 Punkten und zusätzlich eine Beschränkung des Zuwachses nach dem Vorbild der Mietpreisbremse gefordert.

Auch wenn das Modell der FDP-Fraktion etwas anders aussieht, so begrüßen wir doch sehr, dass sie die Idee der Grundsteuerbremse mit diesem Vorschlag in den Landtag einbringt. Wir halten es für sinnvoll und notwendig, in dieser Frage einen möglichst breiten Konsens im Hessischen Landtag und mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu suchen. Die ständigen Kommunalsteuererhöhungen sind den Bürgern nicht mehr länger zuzumuten. Es ist höchste Zeit, umzusteuern!“