Diskussion um die Einschränkung des Datenschutzes wegen Terrorgefahren

  • Reflexartige Forderungen nach weniger Datenschutz führen nicht zu mehr Sicherheit
  • Grundlegende Freiheitsrechte dürfen nicht zur Disposition gestellt werden
  • Sicherheitsbehörden und Gerichte müssen ordentlich ausgestattet werden, statt Datenschutz zum Sündenbock für Ermittlungspannen zu machen

WIESBADEN – Anlässlich der Forderungen führender CDU-Politiker nach den Anschlägen in Brüssel, den Datenschutz in Deutschland zu überprüfen, erklärte der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN, der auch Vorsitzender des Unterausschusses Datenschutz des Landtags ist: „Die reflexartigen Reaktionen in Reihen der Union haben auch nach den fürchterlichen Terroranschlägen in Brüssel nicht lange auf sich warten lassen. Wenn Ministerpräsident Bouffier nun die Datenschutzregeln „auf den Prüfstand stellen“ will und der Bundesinnenminister sogar davon spricht, dass Datenschutz schön sei, aber die Sicherheit in Zeiten wie diesen Vorrang habe, lassen sie einen gefährlichen Umgang mit den grundlegenden Freiheiten unserer Gesellschaft erkennen. Denn sie verkennen, dass der islamistische Terror genau darauf abzielt, uns in Europa ebendiese Freiheiten, die Rechtstaatlichkeit und unsere Toleranz zu nehmen und damit unsere Lebensweise grundlegend zu verändern.“

„Wir als Freie Demokraten stehen daher entschieden an der Seite des Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Ronellenfitsch: Ein bloßes mehr an Daten bietet keinerlei Sicherheitsgewinn! Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder feststellen müssen, dass die Täter im Vorhinein mit den bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bekannt waren sowie entsprechende Daten über deren verfassungsfeindliche Aktivitäten bereits vorgelegen haben. Weil jedoch entweder keine zielgerichtete Auswertung dieser Daten vorgenommen wurde, die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden innerhalb und zwischen verschiedenen Mitgliedsländern nicht funktioniert hat und dann bei der Terrorfahndung noch Schlampereien passiert sind, konnten auch die Anschläge in Paris und Brüssel letztlich nicht verhindert werden.“

„Anstatt nun also wieder über weitere Beschränkungen der Freiheitsrechte zu philosophieren, sollten sich der Bundesinnenminister und der Ministerpräsident lieber darum kümmern, dass unsere Sicherheitsbehörden die technischen, personellen und finanziellen Möglichkeiten haben, die vorhandenen Erkenntnisse ordentlich zu verwerten, Gefährder engmaschig zu beobachten und Radikalisierungstendenzen klar entgegenzuwirken. Im Übrigen muss auch in Hessen dafür Sorge getragen werden, dass die Gerichte so ausgestattet sind, dass nicht wieder Terrorverdächtige auf freien Fuß gesetzt werden müssen, weil keine Kapazitäten mehr bestehen, um Gerichtsverhandlungen gegen sie durchzuführen. Den Datenschutz als Sündenbock für offensichtliche Ermittlungspannen zu verwenden, hilft dagegen niemandem weiter und ist nichts anderes als ein schlechtes Ablenkungsmanöver für Versagen an anderer Stelle.“

„Wir erwarten hier auch eine klare Reaktion der Grünen als Koalitionspartner der Union, dass der Datenschutz in Hessen nicht zur Disposition gestellt wird.“